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Was würde eine Bürgerversicherung ändern?

5. Dezember 2017

Für eine erneute Regierungsbeteiligung hat die SPD eine Liste von Bedingungen erstellt. Ganz oben mit dabei: die Einführung einer Bürgerversicherung. Doch was ist das eigentlich genau?

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Symbolbild Bürgerversicherung
Privatversicherte kriegen oft schneller einen Termin als gesetzlich VersicherteBild: Colourbox

Das deutsche Gesundheitswesen ist ziemlich einzigartig. Zum einen besteht eine Versicherungspflicht, alle müssen also in irgendeiner Form krankenversichert sein. Zum anderen gibt es ein duales System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Im ersten "Club", in dem mehr als 90 Prozent aller Versicherten sind, gilt das Solidaritätsprinzip: Wer mehr verdient, bezahlt mehr. Im zweiten "Club" bemisst sich der jeweilige Beitrag, abgesehen von der gewünschten Leistung, am individuellen Risiko, persönlichen Gesundheitszustand sowie Eintrittsalter - je jünger und gesünder, desto niedriger. Weil Privatversicherte für andere Leistungen versichert sind und Ärzte mehr an ihnen verdienen, genießen sie eine Reihe von Vorzügen: Privatversicherte schlafen im Krankenhaus eher in Einzel- oder Doppelzimmern, werden öfter vom Chefarzt behandelt und warten nicht so lange auf Termine. Ein grundlegender Unterschied liegt auch darin, dass die gesetzlichen Kassen fast jeden aufnehmen müssen, die privaten sich hingegen ihre Kunden weitgehend aussuchen können.

Das Ende genau dieses Zweisäulenmodells steht schon seit Jahren auf der Wunschliste der SPD. Nun, vor Gesprächen mit der Union über eine mögliche erneute große Koalition, könnte sie den Punkt zur Bedingung für eine Regierungszusammenarbeit machen. Das Zauberwort heißt "Bürgerversicherung", ein System, bei dem alle Bürger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und alle Bürger gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können. Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, erklärt: "Alle würden nach dem Solidaritätsprinzip einzahlen und alle Vermögens- und Einkommensarten würden berücksichtigt." Letzteres sei notwendig, damit sich das System nicht verteuere. Zu demselben Zweck soll laut den Vorstellungen der SPD auch die Beitragsbemessungsgrenze hochgesetzt werden. Aktuell steigen die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen nur bis zu einem Einkommen von 4.350 Euro monatlich an. Verdient der Arbeitnehmer mehr, muss er dennoch nicht mehr für seine Krankenkasse zahlen.

Das Aus der privaten Krankenversicherung

Die Einführung der Bürgerversicherung wäre das Ende des Zweisäulenmodells, es gäbe nicht mehr die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Robert Nuscheler, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzwissenschaft, insbesondere Gesundheitsökonomik, an der Universität Augsburg, findet: "Letztendlich würde man mit ein paar Merkwürdigkeiten des aktuellen Systems aufräumen. Dass es ein solches System überhaupt noch gibt, kann man eigentlich nur historisch begründen." So entstand die gesetzliche Krankenversicherung im 19. Jahrhundert vor allem, um Arbeitern im Krankheitsfall Lohnersatzleistungen zu garantieren - für höhere Einkommen wurde das als nicht notwendig erachtet. Nach und nach kam aber auch bei den Besserverdienern der Wunsch nach Absicherung auf, sie gründeten ihre eigenen, privaten Kassen. Zur damaligen Zeit vielleicht sinnvoll, hält Nuscheler es für absurd, dass sich Menschen mit höheren Einkommen auch fast 150 Jahre später noch immer aus dem gesetzlichen System raushalten können.

Prof. Robert Nuscheler, Gesundheitsökonom in Augsburg (privat)
Gesundheitsökonom Nuscheler: "System aufräumen" Bild: Universität Augsburg/K. Satzinger-Viel

Die Bürgerversicherung bedeutet im Prinzip nichts anderes, als dass die Privatversicherten auf lange Sicht dem gesetzlichen System beitreten. Diesem würde dadurch ein Mehr an Einnahmen zugeführt. Die Ausgaben indessen würden nicht so stark steigen, denn die Privatversicherten verdienen laut Nuscheler nicht nur besser, sie sind auch durchschnittlich gesünder. Durch die Bürgerversicherung würde die Solidarität im gesetzlichen System gestärkt.

Wie soll das umsetzbar werden?

Eine solch fundamentale Umstellung des deutschen Krankenkassensystems ist nicht von heute auf morgen durchführbar, das weiß auch die Bundestagsabgeordnete Mattheis: "Ich kann nicht den Schalter umlegen und die Bürgerversicherung ist da. Das ist ein Prozess, der Jahre dauert, das ist ganz klar."

Die bis dato Privatversicherten könnten auf unbefristete Zeit in die Bürgerversicherung wechseln. Ihre Versicherungen würden nicht sofort aufgelöst, jedoch über die Zeit "ausbluten", da sie keine neuen Kunden mehr dazu gewinnen könnten, zumindest nicht zu ihren Tarifen. 

Die Zweifel einiger, dass das alles organisatorisch nicht umsetzbar sei, findet Gesundheitsökonom Nuscheler unbegründet: "Man hat mit den gesetzlichen Krankenkassen ein etabliertes System, für das es kein Problem sein sollte, zusätzliche acht oder neun Millionen Versicherte aufzunehmen. Man müsste halt den Verwaltungsapparat entsprechend verstärken." Die dringendere Frage sei, wie man die Altersrückstellungen, die hierzulande nur private Krankenversicherer bilden, bei deren Abwicklung handhabe. 

Denn bislang sei unklar, ob die Altersrückstellungen Eigentum der Versicherten seien und ihnen ausgezahlt werden müssten. Anstatt dessen könnten sie auch in das System der gesetzlichen Kassen fließen - oder ganz bei den privaten Kassen verbleiben. "Am Ende ist das ein Fall für das Bundesverfassungsgericht", so Nuscheler.

"Die grundlegende medizinische Versorgung muss gleich sein"

Ebenfalls unklar ist, was in einem neuen System mit dem Beihilfeanspruch von Beamten passiert. Im dualen System übernimmt der Staat oft mehr als die Hälfte der Arztkosten, aber nur wenn der Beamte privat versichert ist. Der Staat könnte im Falle einer gesetzlichen Versicherung den Arbeitgeberanteil der Beamten übernehmen. So sei es beispielsweise in Hamburg schon beschlossen, sagt Mattheis. 

Symbolbild Bürgerversicherung
Bei Privatversicherten rechnen Ärztinnen und Ärzte anders ab als bei gesetzlich VersichertenBild: picture-alliance/dap/M. Gambarini

Trotzdem soll es in der Bürgerversicherung noch möglich bleiben, Sonderleistungen durch private Zusatzversicherungen zu erhalten. Kritiker stellen sich deshalb die Frage, ob das nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspricht. Nuscheler erklärt: "Das hängt davon ab, wie man diese Zusatzversicherungen ausgestaltet. Mit ihnen sollten keine Leistungen versichert werden dürfen, die auch im Katalog der Grundversicherung sind. Es sollte wirklich nur um Zusatzleistungen gehen, wie die Chefarztbehandlung oder etwa ein Einzelzimmer. Das gibt es auch jetzt schon. Ich finde das auch nicht schlimm, wenn jemand dafür extra Geld aufwenden will.  Aber die grundlegende medizinische Versorgung muss gleich sein."

Mattheis ist sich sicher, dass auch ein Großteil der Bevölkerung hinter der Bürgerversicherung steht. Laut Umfragen wollen bis zu 70 Prozent das Zweiklassensystem aufheben. Es bleibt abzuwarten, ob die SPD das Großprojekt dieses Mal durchboxt, wenn sie mitregiert. Falls sie mitregiert. Die Union ist jedenfalls strikt gegen eine "Zwangsvereinigung". 

DW Fact Checking-Team | Ines Eisele
Ines Eisele Faktencheckerin, Redakteurin und AutorinInesEis