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Was Flüchtlinge in Deutschland erwartet

28. Oktober 2010

Verstößt Deutschland gegen das Grundgesetz? Darüber entscheidet in den kommenden Monaten das Bundesverfassungsgericht. Zurzeit können Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, kein Asylrecht beantragen.

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Ein Flüchtling aus dem Irak (Foto: AP)
Zuletzt kamen vor allem Iraker nach DeutschlandBild: AP

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" – so steht es im deutschen Grundgesetz. Wer es bis nach Deutschland schafft, kann also prinzipiell Asyl beantragen. Der Teufel steckt allerdings im Detail. Denn der Flüchtling darf auf seinem Weg keinen sogenannten "sicheren Drittstaat" passieren. Dazu gehören alle Nachbarstaaten Deutschlands. Wer aus einem "sicheren Drittstaat" kommt, wird direkt wieder ausgewiesen. Der Flüchtling muss also entweder mit dem Flugzeug einreisen oder seine Route verschleiern.

Seit der Einführung dieser Regelung ins Grundgesetz ist die Zahl der Asylanträge rapide gesunken. Stellten 1992 noch fast 440.000 Menschen einen Antrag, waren es 2009 nur noch rund 27.700.

Die Wenigsten erhalten Asylrecht

Flüchtlingskinder in einem Übergangswohnheim (Foto: AP)
Die Lebensumstände der Asylbewerber sind schwieriger gewordenBild: AP

Auch die Lebensumstände der Asylbewerber sind schwieriger geworden: Im ersten Jahr ihres Asylverfahrens dürfen sie nicht arbeiten. Die Flüchtlinge erhalten nur gekürzte Sozialleistungen, oft in Form von Gutscheinen oder Lebensmittelpaketen. Häufig müssen die Menschen in Sammelunterkünften leben, sie unterliegen der Residenzpflicht, dürfen also die Stadt oder den Landkreis, dem sie zugewiesen wurden, nicht verlassen.

Trotz des starken Rückgangs der Bewerberzahlen, erhalten die wenigsten Flüchtlinge Asylrecht: So wurden 2009 nur rund 1 Prozent der Anträge auf Asyl anerkannt. Weitere 36,5 Prozent der Antragsteller erhielten allerdings Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Dabei handelte es sich vor allem um Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten wie dem Irak, dem Iran und Afghanistan.

Abtauchen in die Illegalität

Asylrecht und Flüchtlingsstatus können auch nach der Anerkennung jederzeit widerrufen werden. Sind die Behörden der Meinung, dass sich die politische Lage im Herkunftsland verbessert hat, droht die Abschiebung.

Die Silhouette eines Mannes (Foto: dpa)
Viele Flüchtlinge tauchen in die Illegalität abBild: picture-alliance / dpa

Viele Flüchtlinge entziehen sich der Abschiebung in dem sie in die Illegalität abtauchen. Laut Schätzungen leben zwischen 500.000 und 1,5 Millionen Menschen illegal in Deutschland. Ausgebeutet als Schwarzarbeiter, ohne Krankenversicherung, mit der ständigen Angst vor Entdeckung aber immerhin im reichen und sicheren Deutschland.

Hilfsorganisationen wie Pro Asyl fordern ohnehin, dass Deutschland neben dem Asylverfahren zusätzlich ein jährliches Kontingent von Flüchtlingen aufnimmt. Staaten wie die USA, Kanada oder Schweden tun das schon seit Jahren.

Autor: Nils Naumann

Redaktion: Michael Borgers