Strafen für Ausdruck "polnische KZs"
15. Februar 2016In der Vergangenheit hatte Polen immer wieder scharf protestiert, wenn etwa in der ausländischen Presse ein deutsches Vernichtungslager im damals besetzten Polen als "polnisches" KZ bezeichnet wird. Es gab deshalb häufig Zivilprozesse gegen Verlage oder Sender.
Bis zu fünf Jahre Haft
Jetzt will die nationalkonservative Regierung in Warschau die historische Wahrheit mit Hilfe des Strafrechts verteidigen. Der stellvertretende Justizminister Patryk Jaki kündigte an, die Verwendung des Begriffs "polnische Lager" solle mit Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis belegt werden. "Schluss damit, aus Polen Täter des Holocaust zu machen!" sagte Jaki.
Der Politiker fügte hinzu, sein Ministerium wolle auch den "Schutz des guten Rufs der Republik Polen und der polnischen Nation" in der Verfassung verankern. Nach diesem Projekt des Justizministeriums drohen auch demjenigen fünf Jahre Haft, wer "entgegen den Tatsachen in der Öffentlichkeit die Republik Polen oder die polnische Nation mitverantwortlich macht" für die Verbrechen der Nazi-Diktatur.
Mordfabriken der Nazis
Die deutschen Nationalsozialisten errichteten in Polen, dem ersten von der Wehrmacht im 2. Weltkrieg eroberten Land, zahlreiche Konzentrations- und Vernichtungslager. Das bekannteste ist Auschwitz-Birkenau, in dem die Nazis mindestens eine Million Menschen aus dem deutsch besetzten Europa ermordeten. Die meisten von ihnen waren Juden.
In der Nachkriegszeit ist der Name "Auschwitz" zu einem Symbol für den Holocaust geworden. Der Jahrestag der Befreiung des Lagers durch die Sowjetarmee am 27. Januar 1945 ist seit 1996 in Deutschland, seit 2005 auch international der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
wl/qu (dpa, afp)