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VW dürfte um EU-Strafgeld kaum herumkommen

18. Oktober 2002
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Der Volkswagen-Konzern dürfte kaum um das 1998 wegen Marktabschottung verhängte EU-Strafgeld von 90 Millionen Euro herumkommen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wies die Argumente des Wolfsburger Unternehmens in seiner Stellungnahme zurück, berichtete der EuGH am Freitag in Luxemburg. Das Gericht folgt üblicherweise der Ansicht des Anwaltes. Das Urteil wird nicht mehr in diesem Jahr erwartet. VW hatte laut Kommission früher systematisch deutsche Kunden am Kauf von preisgünstigeren Autos des Unternehmens in Italien gehindert. Damit habe das Unternehmen schwer gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU verstoßen.