1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

VW-Aufsichtsratschef Pötsch unter Druck

6. März 2016

Im VW-Abgasskandal gerät jetzt Aufsichtsratschef Pötsch in Erklärungsnöte. Als Finanzvorstand sei er vorab auf einer Sitzung der Konzernspitze über die Betrugssoftware informiert worden, habe aber dazu geschwiegen.

https://p.dw.com/p/1I81g
Hans Dieter Pötsch (Foto: VW)
Bild: Volkswagen AG

Am 8. September 2015 sei Hans Dieter Pötsch über die Betrugssoftware in Kenntnis gesetzt worden, mit der Abgaswerte von Diesel-Modellen geschönt wurden, berichtet die "Bild am Sonntag". Bei der Sitzung des Konzernvorstandes an diesem Tag habe der damalige Vorstandschef Martin Winterkorn seine Kollegen darüber unterrichtet, dass der Volkswagen gegenüber den US-Umweltbehörden einen sogenannten Defeat Device eingeräumt habe. Laut dem Blatt nahm an der fraglichen Sitzung des Konzernvorstands auch der damalige Porsche-Chef und heutige VW-Vorstandsvorsitzende Matthias Müller teil.

Gesetzliche Verpflichtung ignoriert

Pötsch habe in seiner damaligen Funktion als Finanzvorstand und damit als Chefkontrolleur von Europas größtem Auto-Hersteller aber dazu geschwiegen, obwohl er in seiner Funktion laut Gesetz dazu verpflichtet gewesen wäre, die Information in einer sogenannten Ad-hoc-Meldung zu veröffentlichen und die Aktionäre vor möglichen Folgen zu warnen, schreibt die "Bild am Sonntag". Erst zwei Wochen später ging VW an die Öffentlichkeit. Der Konzern hatte zugeben müssen, dass weltweit bei rund elf Millionen Dieselfahrzeugen eine Manipulationssoftware eingesetzt wurde, die den Stickoxid-Ausstoß im Testbetrieb als zu niedrig auswies.

Ein VW-Sprecher sagte der Zeitung zu der fraglichen Sitzung des Konzernvorstandes: "Zu den Inhalten von Vorstandssitzungen äußert sich Volkswagen grundsätzlich nicht." Volkswagen sei davon überzeugt, die kapitalmarktrechtlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllt zu haben, sagte ein Firmen-Sprecher auf Anfrage.

Dem Autobauer drohen Schadenersatz-Klagen in Milliardenhöhe, unter anderem weil die Aktionäre zu spät über den Fall informiert worden sein sollen. Börsennotierte Unternehmen müssen kursrelevante Informationen umgehend veröffentlichen.

qu/cw (rtr, afp)