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Vor Gericht: Heckenschützen von Washington

15. Oktober 2003

Vor einem Jahr herrschte Angst rund um Washington, D.C. Zehn Menschen wurden aus dem Hinterhalt erschossen. Am Dienstag (14.10.) begann der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Mörder.

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Immer wieder entwischten die Heckenschützen der PolizeiBild: AP

Am 9. Oktober 2002 tankte Dean Myers ahnungslos sein Auto, als ihn die Kugel in den Kopf traf. Wie Myers starben neun weitere Menschen zwischen dem 2. und 22. Oktober 2002 auf Tankstellen und Parkplätzen durch die Gewehr-Kugeln von Heckenschützen, drei wurden verletzt. Nach fiebriger Suche stieß die Polizei schließlich auf die beiden mutmaßlichen Mörder: Den 42-jährigen Golfkriegsveteran John Allen Muhammad und seinen damals erst 17-jährigen Stiefsohn John Lee Malvo.

Der erste Prozess beginnt

Seit Dienstag (14.10.2003) steht Muhammad vor Gericht. Gegen Malvo wird getrennt verhandelt. Um einen möglichst fairen Prozess zu gewährleisten, wurde ein Verhandlungsort gewählt, der mehr als 300 Kilometer von Washington entfernt liegt. Nach Ansicht der Verteidiger seien alle Bewohner im Norden von Virginia potenzielle Opfer gewesen und damit voreingenommen.

Gegen Malvo soll ab dem 10. November verhandelt werden. Seine Anwälte kündigten vor kurzem an, auf geistige Unzurechnungsfähigkeit ihres Mandanten plädieren zu wollen. Malvo sei von Muhammad indoktriniert worden.

Keine Unzurechnungsfähigkeit

Der Prozess gegen gegen Mohammad wurde ursprünglich auf sechs Wochen angesetzt. Seine Verteidiger hatten vor Prozeßbeginn vergeblich versucht, ihren Mandanten zum Tatzeitpunkt für unzurechnungsfähig zu erklären. Die Justiz wies entsprechende Anträge zurück, da Muhammad es mehrfach ablehnte, von Psychologen untersucht zu werden. Daher rechnet Paul Ebert, ein Vertreter des Generalstaatsanwalts damit, dass der Prozess schon früher zu Ende sein wird.

Todesstrafe droht

Beiden mutmaßlichen Tätern droht die Todesstrafe. Der Grund: Muhammad und Malvo werden nicht nur nach dem normalen Strafrecht, sondern zugleich unter einem neuen Anti-Terror-Gesetz des Staates Virginia angeklagt. Schon der Nachweis einer Komplizenschaft reicht daher in diesem Fall aus, um die Todesstrafe zu verhängen. Auch dass Malvo zur Tatzeit minderjährig war, schützt ihn nicht. In Virginia kann ihm nach denselben strafrechtlichen Kriterien der Prozess gemacht werden wie einem Erwachsenen - womit auch ihm die Todesstrafe droht.

Spekulation über Motive

Malvo habe gegenüber der Polizei erklärt, die tödlichen Ausflüge seien gründlich und nach dem Vorbild früherer Kriminalfälle vorbereitet worden. Die Männer gingen wie Soldaten vor, kommunizierten mit Funkgeräten und gaben einander "Deckung". Die US-Presse vermutet, die beiden hätten aufgrund anti-amerikanischer Gefühle gepaart mit immensem Geltungsbedürfnis und grenzenloser Abenteuerlust gehandelt. (pw)