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Volkswagen muss Sonderprüfer einsetzen

8. November 2017

Alles auf Anfang bei VW: Nachdem bereits eine externe Kanzlei die Abläufe hinter dem Dieselskandal unter die Lupe nahm, folgt nun ein Sonderprüfer. Ein Gericht gab einem Antrag von Aktionärsvertretern nun statt.

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Deutschland VW Logo als Täufelchen Symbolbild Abgas-Skandal
Bild: Reuters/K. Pfaffenbach

Im Abgasskandal bei Volkswagen soll ein unabhängiger Sonderprüfer für Aufklärung sorgen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied, die Abläufe rund um den Einsatz manipulierter Software in Dieselfahrzeugen prüfen zu lassen. Das OLG sei dem Antrag auf Einsetzung einer Sonderprüfung gefolgt, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Entscheidung ist Wasser auf die Mühlen von Aktionären, die VW eine verspätete Information über den Dieselskandal vorwerfen und den Konzern auf mehr als acht Milliarden Euro Schadenersatz verklagt haben. Volkswagen nennt die Entscheidung des Gerichts "unzutreffend". Ein VW-Sprecher kündigte an, dass das Unternehmen nun die schriftlichen Beschlussgründe und die weiteren Schritte sorgfältig prüfen werde. Rechtsbeschwerde sei in diesem Fall ausgeschlossen, hieß es vom Gericht. Gegen den Beschluss gebe es laut Aktiengesetz keine Rechtsmittel.

Was wusste der Vorstand?

Der Sonderprüfer soll nun untersuchen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ihre Pflichten verletzt und dem Unternehmen einen Schaden zugefügt haben. Insbesondere soll er prüfen, wann der Vorstand erstmals Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte oder hätte haben müssen.

Dabei geht es auch um die Frage, ob der Vorstand gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hat, in dem der Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Skandal informiert wurde. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen. Zum Sonderprüfer bestellte das Gericht den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs. Die Kosten für seine Arbeit muss VW tragen.

Stärkung des Anlegerschutzes

Damit sei die erste rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gegen Volkswagen zur Untersuchung einer möglichen verspäteten Information des Kapitalmarktes ergangen, sagte DSW-Vizepräsident Klaus Nieding. DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler betonte, es handele sich um eine Sternstunde für den Anleger- und Minderheitenschutz in Deutschland.

Im Juni 2016 waren Aktionärsvertreter, darunter die DSW, bei der Hauptversammlung von Volkswagen mit ähnlichen Sonderprüfungs-Anträgen gescheitert. Der Autobauer selbst ließ die Vorgänge intern von der US-Kanzlei Jones Day untersuchen. Das Landgericht Hannover hatte den Antrag daraufhin im Juli 2017 zurückgewiesen. Die Verwendung der Ergebnisse lasse Erkenntnisse erwarten, die eine Sonderprüfung unnötig machten, hieß es damals zur Begründung. Das OLG in Celle kam nun zu einer anderen Auffassung. Die Untersuchungen der durch Volkswagen eingesetzten Kanzlei erübrigten eine Sonderprüfung nicht. Es sei nicht ersichtlich, dass die Ergebnisse frei von Einfluss entstanden seien.

Nach dem Bekanntwerden der gefälschten Stickoxidwerte bei Millionen von Dieselmotoren im September 2015 war der Aktienkurs von VW steil nach unten gegangen, die Vorzugspapiere des Konzerns hatten zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Wertes verloren.

nm/uh (rtr, dpa)