Vertrag von Maastricht
8. Dezember 2002Anzeige
Im Dezember 1991 wurde im niederländischen Maastricht der "Vertrag über die Europäische Union" (EU-Vertrag) vom Europäischen Rat beschlossen und unterzeichnet. Es handelt sich um die bislang grundlegendste Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften. Landläufig wird dieser Vertrag, der die Vertiefung der europäischen Integration zum Ziel hat, als Vertrag von Maastricht, auch als Maastrichter Vertrag bezeichnet oder auch ganz schlicht mit dem Namen der niederländischen Stadt Maastricht gleichgesetzt.
Mit Hilfe des EU-Vertrages soll die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) zu Ende geführt werden. Vorgesehen - und inzwischen auch in weiteren Schritten umgesetzt - war außerdem eine stärkere politische Integration innerhalb der EU - auch als Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bezeichnet. Der Vertrag beinhaltete zudem eine engere Zusammenarbeit auf dem Sektor der Justiz und der Polizei.
Mit Hilfe des EU-Vertrages soll die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) zu Ende geführt werden. Vorgesehen - und inzwischen auch in weiteren Schritten umgesetzt - war außerdem eine stärkere politische Integration innerhalb der EU - auch als Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bezeichnet. Der Vertrag beinhaltete zudem eine engere Zusammenarbeit auf dem Sektor der Justiz und der Polizei.