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Fehlende Kontrollen

Karin Jäger5. Februar 2009

Auch in Deutschland werden Frauen genital verstümmelt – obwohl das verboten ist. Nichtregierungsorganisationen fordern deshalb mehr Beratungsangebote, um vor den Gefahren zu warnen, aber auch schärfere Kontrollen.

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Rüdiger Nehberg (Quelle: DPA)
Demonstration gegen Genitalverstümmelung in der Hamburger Innenstadt: "Der Islam sagt Nein zur weiblichen Genitalverstümmelung", so der Aktivist Rüdiger NehbergBild: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Die Genitalverstümmelung ist schon lange kein afrikanisches Problem mehr. In Deutschland leben Schätzungen zufolge mindestens 20.000 genitalverstümmelte Frauen, mindestens 4.000 Mädchen sind davon bedroht. Besonders, wenn sie aus Ländern stammen, in denen die weibliche Beschneidung eine lange Tradition hat. Wenn Familien daran festhalten, machen sie sich in Deutschland strafbar: Wer seine Tochter beschneiden lässt, dem droht nach deutschem Recht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Nach dem deutschen Gesetz handelt es sich um eine Genitalverstümmelung und somit um eine Körperverletzung, erläutert die Juristin Anna Lena Göttsche: "Das verstößt gegen unser Grundgesetz. Und das ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der verhindert werden muss."

Oft mangelt es an Beweisen

Mehrere Fälle von Genitalverstümmelung landeten inzwischen vor Gericht. Alle Prozesse wurden jedoch aus Mangel an Beweisen eingestellt. Denn die Richter konnten weder feststellen, wer die Verstümmelung veranlasst, noch wer sie durchgeführt hatte: "Weil natürlich das Kind selber meistens nicht aussagt", erklärt Göttsche . "Es würde auch nicht gegen seine eigenen Eltern aussagen oder ist viel zu jung dafür. Oder innerhalb der Community wird niemand seine eigenen Landsleute verpfeifen sozusagen."

Eltern oder die von ihnen beauftragte Beschneiderin sind in Deutschland allerdings auch noch nie angezeigt worden. Immer wieder kommt es vor, dass Eltern in den Ferien mit ihrer Tochter in ihr Herkunftsland fliegen, um dort die Prozedur vornehmen zu lassen. Ohne Hinweise bis hin zu Strafanzeigen können die Behörden in Deutschland das kaum verhindern.

Schweigen verhindert Aufklärung

In der öffentlichen Wahrnehmung spielt das Thema Genitalverstümmelung in Deutschland so gut wie keine Rolle. Das bedauert Heidemarie Grobe. Die Soziologin beobachtet zwei Reaktionsmuster in der Bevölkerung: Wegschauen oder diffamieren. Es gebe, sagt sie, "sehr häufig einen Vorwurf an Rückständigkeit in diesen Communities. Oder wie kann man das nur tun, oder wie können Mütter das ihren Kindern antun. Das hat dazu geführt, dass noch weniger darüber gesprochen worden ist. Da ist keine Öffnung auf breiter Ebene passiert. Sie ist durchaus bei denen geschehen, die darüber sowieso schon informiert worden sind."

Öffnung, das bedeutet für die Soziologin, über die gesundheitlichen Gefahren der Genitalverstümmelung aufzuklären, ohne schulmeisterlich zu sein. Es gehe aber auch darum, die Menschen ohne Migrationshintergrund in Deutschland für die rituelle Bedeutung der Praktik zu sensibilisieren. Nicht, um sie gut zu heißen, sondern um sie zu verstehen. Denn vielfach gehöre das Ritual zur Identität der entsprechenden Bevölkerungsgruppe, das Bewusstsein für die Menschenrechtsverletzung fehle: "Integration hat hier in der Tat noch nicht umfassend stattgefunden", sagt Grobe. "Integration bedeutet, dass diejenigen, die die Dazugekommenen aufnehmen, etwas über deren Kultur lernen müssen, das Positive und das Negative dieser Kulturen auch sehen müssen und vor allen Dingen benennen dürfen. Genau so gilt Integration für diejenigen, die dazu gekommen sind, dass sie sich mit den Werten und Normen der aufnehmenden Gesellschaft vertraut machen müssen, sich damit auseinander setzen müssen."

Fehlende Beratung

Anfang Juni hat der deutsche Bundestag das Thema diskutiert und beschlossen, mehr für die Aufklärung zu tun. Behördenvertreter, Gesundheitsexperten und Migrantenorganisationen sollen sich zudem stärker vernetzen. Wie zum Beispiel in der norddeutschen Großstadt Hamburg, wo überdurchschnittlich viele Menschen aus afrikanischen Ländern leben. Die Migrationsbeauftragte Isabel Said lädt dort zu Fachgesprächen ein: "Um sich auszutauschen, was ist eigentlich wichtig an Sensibilisierung oder wo sehen die einzelnen Bereiche das Problem, Zugang zu den Betroffenen zu bekommen. Wie muss denn so eine Gesprächsführung aussehen, wenn ich Betroffene da sitzen habe? Es ist ja bei dem Thema nun wirklich nicht einfach, über das zu sprechen. Wie müssen Netzwerke aussehen? Wo können Betroffene Hilfe und Unterstützung erhalten? "

Flächendeckende Beratungsstellen fehlen in Deutschland. Die gibt es bislang nur in Frankreich. Die Mitarbeiterinnen dort haben oft denselben Migrationshintergrund wie diejenigen, die sie beraten. In kommunalen Gesundheitszentren erläutern französische Ärzte den Eltern die gesundheitlichen Gefahren und weisen auf die Strafbarkeit des Rituals hin. Verstümmelungen melden sie der Polizei, sagt die Anwältin Anna Lena Göttsche: "Es gibt in Frankreich, Großbritannien, Schweden und Spanien eine Meldepflicht für Ärzte. Mehrere Strafprozesse gab es bisher nur in Frankreich. Ansonsten gab es in keinem anderen EU-Land Strafprozesse."

Meldepflicht für Ärzte nötig

Frankreich wendet das Gesetz am konsequentesten von allen EU Staaten an. Dort ist die Anzahl der Genitalverstümmelungen in den letzten Jahren stark gesunken. Eine Meldepflicht für Ärzte fordert Ines Laufer deshalb auch in Deutschland. Die Gründerin der Nichtregierungsorganisation "Task Force" für effektive Prävention von Genitalverstümmelung hat darüber hinaus die Einführung eines sogenannten Unversehrtheits-Check-Ups angeregt.

Alle drei Jahre soll eine Amtsärztin die Mädchen, deren Eltern aus Afrika stammen, untersuchen: "Dieses Programm ist insofern präventiv, weil man den Eltern von vornherein die Möglichkeit nimmt, das Kind einer Gefahr im Heimatland auszusetzen", sagt Laufer. "Zum anderen stellt man die Eltern vor eine faire Entscheidung, ab dem Moment der Implementierung dieser Maßnahmen der Unversehrtheits-Check-Ups, dass sie, wenn sie darauf bestehen, das Kind verstümmeln zu lassen, auch die entsprechenden Konsequenzen tragen müssen."

Vorbeugende Untersuchungen aber würden bestimmte ethnische Gruppen unter einen unbegründeten Generalverdacht stellen, sagt die deutsche Bundesregierung. Sie steht deshalb bisher ablehnend zu den Vorschlägen der NGO.