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Verschärfung des ungarischen Arbeitsgesetzbuches angekündigt

4. Juni 2003
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Budapest, 4.6.2003, PESTER LLOYD, deutsch

Hohe Wellen schlägt die Ankündigung von Arbeitsminister Sándor Burányi, der Scheinselbständigkeit mit einer Verschärfung des Arbeitsgesetzbuches auf den Pelz rücken zu wollen. Einschließlich der Familienangehörigen sind mehr als eine Million Ungarn von dem Plan betroffen, die aus Flucht vor der Arbeitslosigkeit zu Unternehmern aus Zwang wurden. Nun möchte der Staat von diesen Leuten die Abgaben gewöhnlicher Anstellungsverhältnisse eintreiben, wobei Detailinformationen weiterhin spärlich fließen.

In Ungarn liegt der Anteil der Selbständigen offiziell bei 14,6 Prozent, was dem EU-Durchschnitt von 14,8 Prozent sehr nahe kommt. Die Arbeitsmarkterhebung des Statistischen Amtes weist 510.000 Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften und "mitwirkende Familienmitglieder" aus. Doch in der Wirklichkeit sind die meisten Selbstständigen nur formell als unabhängig zu betrachten. Diese Leute verloren überwiegend in den Wendejahren ihre Arbeit und wurden zu Unternehmern aus Zwang.

Für diesen Personenkreis gelten die gleichen Pflichten wie für traditionell Beschäftigte, während sie auf den Schutz eines Anstellungsvertrages verzichten müssen. Die Arbeitgeber wollen oder können nicht die öffentlichen Abgabenlasten tragen, die Arbeitnehmer gehen aus Zwang oder wegen der hohen Steuern diese Vereinbarung ein und setzen dafür selbst ihre Rentenansprüche aufs Spiel. Das aber will Brüssel nicht dulden, und nunmehr scheint es die Regierung ernst zu meinen mit den Veränderungen.

Wie verlautbarte, dürfen ca. 180 Kontrolleure für Arbeitsfragen ab 1. Juli in sämtlichen Firmen die Anstellungsverträge auf ihren Inhalt kontrollieren. Sie werden auf die Suche nach Verträgen gehen, die eine regelmäßig wiederkehrende, gleichbleibende Arbeitsverrichtung verraten. Die Behörden wollen diejenigen schrittweise in gesetzliche Arbeitsverhältnisse zurückdrängen, die praktisch schon heute wie Angestellte tätig sind, bzw. spezielle Regeln anwenden, um der "vermengten" Lage Herr zu werden.

Das Problem liegt mal wieder beim Geld: Auf jeweils 100 Ft. ( ca. 0,39 Euro – MD) Lohn fallen 42 Ft. (ca. 0,16 Euro – MD) für Sozialversicherung und Gesundheitsabgabe an; die Einkommensteuer erreicht schon ab Jahreseinkünften von 1,35 Mio. Ft. (ca. 5200 Euro – MD) den Spitzensatz von 40 Prozent. Von einem Bruttosatz mit 140 Ft. (ca. 0,54 Euro – MD) (bleiben – MD) also nur 60 (ca. 0,23 Euro – MD) bis 70 Ft. (ca. 0,27 Euro – MD) im Umschlag. Ein Einzelunternehmer zahlt nach Abzug seiner Kosten nur 18 Prozent Einkommensteuer. Obendrein wird er nach dem neuen EVA-Gesetz bei Erlösen bis zu 15 Mio. Ft. (ca. 58.527 – MD) mit einer Pauschalsteuer von 15 Prozent begünstigt.

Die Arbeitgeber werden kein Interesse an der Übernahme der öffentlichen Abgaben haben. Müssen sie ihre bisherigen "Subunternehmer" als Arbeitnehmer einstellen, drohen sie diesen mit der Anrechnung sämtlicher Nebenkosten auf die Bruttolöhne. Andernfalls können viele Kleinbetriebe wegen der anschwellenden Lohnkosten den Laden dicht machen.

Den unfreiwilligen Selbständigen bleibt keine Wahl, doch wäre es kaum rechtens, nur wegen der EU-Harmonisierung mehrere 100.000 Familien in Existenznöte zu bringen. Deshalb wird eine dreijährige Übergangsphase erwogen, die aber nicht das grundlegende Problem löst und kaum ausreicht, um den erwarteten Bruttolohn an die heutigen, "grauen" Einkünfte anzugleichen.

Schließlich hat die Wettbewerbsfähigkeit der ungarischen Produkte schon durch den starken Forint stark gelitten. Während die Arbeitgeber lautstark eine Senkung der Abgabenlast fordern, möchte die Regierung zuerst den Kreis der SV-Einzahler ausweiten. Die noch ziemlich unausgegorene Konzeption könnte deshalb die erste echte Kraftprobe für die Medgyessy-Regierung werden. (fp)