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Verschärftes Versammlungsrecht

Marcel Fürstenau 11. März 2005

Der Deutsche Bundestag hat am 11. März das Versammlungsgesetz geändert. Damit sollen insbesondere Aufmärsche Rechtsextremer vor symbolisch wichtigen Orten des Gedenkens an Nazi-Opfer verhindert werden.

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Holocaust-Mahnmal Berlin: ein gesetzlich geschützter OrtBild: AP

Alle Parlamentarier waren sich in der Debatte einig: Die in Artikel 5 und 8 des deutschen Grundgesetzes garantierte Rechte auf freie Meinungsäußerung beziehungsweise Versammlungsfreiheit enden dort, wo die Würde der Opfer und ihrer Angehörigen verletzt wird. Uneins waren sie sich jedoch in der Frage, ob das Versammlungsrecht deshalb verschärft werden muss.

Grenzen der Demokratie aufzeigen

In Zukunft muss jeder mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen, wer die nationalsozialistische Gewaltherrschaft öffentlich billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Sozialdemokraten, Grüne und die oppositionelle konservative Unionsfraktion stimmten dafür, Liberale (FDP) und Sozialisten (PDS) dagegen.

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy bezeichnete den von seiner Fraktion und den Grünen eingebrachten Gesetzentwurf als schmalen, aber begehbaren Grat. "Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Antwort darauf, wie man - ohne Grundrechte zur Disposition zu stellen - in einem stärkeren Maße als bisher sicherstellen kann, dass bestimmte Handlungsweisen nicht Ausdruck von Meinung sind, sondern ein Verbrechen", sagte er.

Die Redner der Unionsfraktion bedauerten, dass ihr eigener Gesetzentwurf über eine Ausweitung des "befriedeten Bezirkes" auf das symbolkräftige Brandenburger Tor und damit ein Demonstrationsverbot an diesem Ort keine Mehrheit fand. Man könne sich schließlich von den Neo-Nazis nicht alles bieten lassen. "In einer Demokratie muss man vieles aushalten, sogar verfassungsfeindliches Gedankengut und verfassungsfeindliche Äußerungen", sagte der CDU-Abgeordnete Wolfgang Bosbach. "Aber wir müssen den Feinden der Demokratie auch ihre Grenzen aufzeigen."

Derzeitige Rechtssprechung ausreichend?

Für einen unnötigen Eingriff in die Grundrechte halten die ebenfalls zur Opposition gehörenden Liberalen von der FDP das veränderte Versammlungsrecht. Für ein Verbot von Demonstrationen vor dem Berliner Holocaust-Mahnmal für die ermordeten Juden Europas braucht man keine neuen Gesetze, meint der FDP-Abgeordnete Max Stadler. "Wenn dort Neo-Nazis demonstrieren würden, läge darin ein Angriff auf die Menschenwürde der Opfer und ihrer Angehörigen und auf die Würde des Ortes", erklärt er. "Bereits nach geltendem Recht kann eine derartige Demonstration vor dem Holocaust-Mahnmal verboten werden."

Orts-Definition strittig

In der Tat haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts schon 2001 mit dieser Begründung einen Neo-Nazi-Aufmarsch verhindert. Die Rechtssprechung sei indes widersprüchlich. "Wir wollen uns hier nicht auf diffuses Richter-Recht verlassen. Das ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber", sagte Silke Stokar von Neuforn von den Grünen.

Dagegen sprach sich die PDS-Abgeordnete Petra Pau dagegen aus, Gedenkstätten zu benennen, die besonders schützenswert seien. "Dadurch werden Gedenkstätten und Opfer erster und zweiter Klasse definiert", sagt sie. "Es werden Einfallstore für Nazi-Demonstrationen geöffnet - nämlich dort, wo das Präventiv-Verbot nicht gilt."

Im Rahmen des neuen Gesetzes zum Versammlungsrecht bleibt es den Ländern überlassen, an welchen Orten sie künftig Neo-Nazi-Aufmärsche verbieten. Das Grab des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im fränkischen Wunsiedel, zu dem jedes Jahr im August Tausende Neo-Nazis pilgern, kann jedoch nicht auf diese Liste kommen: Laut Gesetz kommen nur Orte infrage, an denen der Nazi-Opfer gedacht wird.