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Verfassungsrichter stärken Parlamentsrechte

19. Juni 2012

Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitspracherechte des Bundestags gestärkt. Künftig muss die Bundesregierung das Parlament so früh wie möglich über internationale Verhandlungen informieren.

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Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle und Kollegen bei der Urteilsverkündung (Foto: rtr)
Bild: Reuters

Mit der Entscheidung der Karlsruher Richter hatte eine Klage der Grünen-Bundestagsfraktion Erfolg. Die Grünen hatten die verspätete Informationspolitik der Bundesregierung zur Eurostabilsierung angegriffen. Die Verfassungsrichter entschieden, künftig müsse die Bundesregierung das Parlament so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa zum Euro-Rettungsschirm informieren und dem Bundestag eine Mitwirkung ermöglichen. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.

Die Entscheidung hat keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung. Das Urteil sei "ein weiterer wichtiger Baustein in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung parlamentarischer Verantwortung im Rahmen der europäischen Integration", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. "Die Unterrichtung muss dem Bundestag eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen und so erfolgen, dass das Parlament nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät."

Die Verfassungsrichter haben immer wieder die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont: Zuletzt bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen.

Regierung sieht ihre Arbeit gefährdet

Die Bundesregierung hatte dagegen argumentiert, dass der Vertrag über den dauerhaften Eurostabilisierungsfonds ESM auf völkerrechtlicher Ebene zwischen souveränen Staaten vereinbart worden sei. Das Parlament habe deshalb auch kein Recht auf Information oder Mitwirkung daran. Die Interessen der Bundesregierung seien gefährdet, wenn zu früh zu viele Informationen an den Bundestag gingen. Die Regierung brauche freie Hand bei internationalen Verhandlungen, sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer. In sensiblen Bereichen dürfe nicht jeder Verhandlungsschritt öffentlich werden. Soweit möglich, sei das Parlament ausreichend und frühzeitig genug informiert worden.

Die Verfassungsmäßigkeit der Hilfsmaßnahmen zur Eurorettung an sich war nicht Gegenstand des Verfahrens. Auch sind die Grünen nicht gegen die Maßnahmen - sie wollen nur früher und genauer Bescheid wissen, was in Brüssel verhandelt wird.

qu/as (dpa,rtr,afp,dapd)