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Verfassungsklage gegen Online-Roulette

31. Oktober 2002
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Die Opposition im Hamburger Rathaus will das erste staatlich konzessionierte Online-Roulette in Deutschland stoppen. SPD- und GAL-Fraktion haben am Donnerstag eine gemeinsame Verfassungsklage auf den Weg gebracht. Das Landesverfassungsgericht soll klären, ob die Finanzbehörde der Hamburger Spielbank das neue Internet-Glücksspiel auf dem Verordnungsweg genehmigen durfte. Diese Form des Glücksspiel berge wegen des leichten Zugangs über das Internet und mangelnde Kontrolle große Gefahren, meinen Vertreter der Opposition in der Hansestadt. Hamburgs Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) hatte erst am Montag nach monatelanger Testphase den Startschuss für das erste offizielle Webroulette in der Bundesrepublik gegeben.