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Verfassung für Europa

Bernd Riegert 19. Juni 2004

Die 25 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einigten sich am 18. Juni auf den Text einer EU-Verfassung. Was steht drin? Wie und wann tritt die Verfassung in Kraft? Bernd Riegert erklärt.

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Geschafft!Bild: AP

Demokratischer und effizienter sollte sie werden, die Europäische Union der Zukunft: Mit diesem Auftrag startete der von den Staats- und Regierungschefs im Februar 2002 eingesetzte Verfassungskonvent seine Arbeit. Nach nur 15 Monaten präsentierte der Konventsvorsitzende, Valerie Giscard d'Estaing, stolz einen ersten Textentwurf - inhaltlich ein Kondensat aus den vier großen EU-Verträgen der vergangenen zwölf Jahre: Maastricht, Amsterdam, Nizza, Kopenhagen. Ergänzt um völlig neue Bestimmungen.

Abstimmung in doppelter Mehrheit

Im Grundsatzteil werden in über 50 Artikeln Aufgaben und Zuständigkeiten der Europäischen Union eingegrenzt. Die teilweise neuen Institutionen und ihre Befugnisse werden beschrieben. Die Finanzen und die Entscheidungswege in der Union werden festgelegt. Neu ist das Abstimmungsverfahren nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit aus Staaten und Bevölkerung. 55 Prozent der Staaten (und mindestens 15), die 65 Prozent aller Unionsbürger repräsentieren, können einen Beschluss fassen. Um die Machtbalance zwischen kleineren und größeren Mitgliedsländern zu wahren, wurden mehrere Schutzklauseln eingeführt. Sie machen das System schwer durchschaubar und werden wohl kaum zur Anwendung kommen.

Was steht drin?

1. Die Politikbereiche, in denen das neue Abstimmungsverfahren gilt, werden mit der Verfassung erheblich ausgeweitet. Sie schließen Fragen der inneren Sicherheit, der Außenpolitik, der Finanz-, Steuer- und Wirtschaftspolitik mit ein, gelten aber nicht ausschließlich. In vielen Bereichen wurden "Notbremsen" eingebaut: Das ist ein auf einige Monate befristetes Veto, das ein Gesetzgebungsverfahren verzögern kann. Um den Sonderwünschen vieler Mitgliedsstaaten entgegen zu kommen, wurden sehr lange Übergangsfristen in die Verfassung eingebaut, innerhalb derer vom Prinzip der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen übergegangen wird.

2. Eine Grundrechte-Charta beschreibt die Rechte und Freiheiten der einzelnen Unionsbürger.

3. Verfassungsklagen können beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingereicht werden. Gestritten wurde bis zum Schluss auch über die Präambel, in der sich die Europäer zu Vielfalt, Demokratie und Freiheit bekennen. Das Christentum wird trotz Drängens vieler mehrheitlich katholischen Staaten nicht ausdrücklich erwähnt, lediglich das religiöse Erbe und die daraus abgeleitete Werte-Ordnung kommen im Verfassungstext vor.

4. Neu geschaffen wird der zweieinhalb Jahre amtierende Präsident des Europäischen Rates, der eine kontinuierliche Arbeit des höchsten Gremiums der EU gewährleisten soll. Bisher wechselte die EU-Präsidentschaft alle sechs Monate. Neu ist auch das Amt des europäischen Außenministers, der Europa auf der Weltbühne größeres Gewicht geben und die Außenpolitiken der Mitgliedsstaaten bündeln soll.

5. Die EU-Kommission, eine Art "europäische Regierung", wird statt der herkömmlichen 25 Kommissare auf 18 Kommissare schrumpfen - allerdings erst von 2014 an. Die Rechte des Europäischen Parlaments werden gestärkt. Der Haushalt der EU wird künftig gleichberechtigt von Parlament und Ministerrat verabschiedet. Das Parlament hat größeren Einfluß bei der Besetzung der Spitzenposten der EU, besonders beim Kommissionspräsidenten, und entscheidet nun in fast allen Politikbereichen mit.

6. Änderungen der ersten europäischen Verfassung sind nur einstimmig möglich.

7. Zum ersten Mal ist auch der freiwillige Austritt eines Landes aus der Gemeinschaft geregelt.

Zähe Debatten

Über viele einzelne Bestimmungen haben die Regierungen neun Monate lang gestritten. Polen und Spanien opponierten zunächst gegen die doppelte Mehrheit. Großbritannien sperrte sich gegen Mehrheitsentscheidungen und setze zahlreiche Ausnahmeregelungen durch. Den Briten bleibt auch ihr Rabatt auf ihren EU-Beitrag erhalten. Der siebenjährige Finanzrahmen der EU kann weiterhin nur einstimmig beschlossen werden. Defizitsünder Deutschland erreichte eine Schwächung der EU-Kommission bei der Überwachung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes.

Volksabstimmungen und Parlamentsbeschlüsse

Das Ringen um die Verfassung war alles andere als ein kontinuierlicher Prozess stetiger Fortschritte. Der erste Verfassungsgipfel im Dezember 2003 scheiterte. Der jetzige Durchbruch wurde erst möglich, nachdem die schwächste Wahlbeteiligung, die je bei Europawahlen registriert wurde, den Staats- und Regierungschefs siganalisierte, dass die Unionsbürger weiteren Streits wohl überdrüssig sind. Bevor die Verfassung in zwei oder drei Jahren in Kraft treten kann, muss sie von allen Mitgliedsstaaten, zum Beispiel per Parlamentsbeschluss wie in Deutschland, ratifiziert werden. In einigen euroskeptischen Staaten wie Großbritannien, Irland und Dänemark sind Volksabstimmungen angesetzt, die zu einer unüberwindlichen Hürde werden könnten.