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Verfahren gegen Deutsche-Börse-Tochter Clearstream

31. März 2003
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Die EU-Kommission hat gegen den zur Deutschen Börse gehörenden Finanzdienstleister Clearstream ein Verfahren wegen möglicher Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung eröffnet. Die Clearstream Banking AG soll einem anderen Wertpapier-Abwickler, der belgischen Euroclear, zu hohe Preise berechnet und sie von bestimmten Geschäften ausgeschlossen haben, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Es droht in letzter Konsequenz ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes.