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ver.di will keinen Feiertags-Handel

11. Juni 2004
https://p.dw.com/p/5Aq2

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Deutsche Börse zur Abschaffung des Feiertagshandels aufgefordert. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das den Sonntag als gesetzlich geschützten Ruhetag bestätigt habe, sei der Feiertagshandel verfassungsrechtlich unzulässig, sagte ver.di-Bereichsleiter Finanzdienstleistungen Foullong am Freitag der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires. Gesetzlich seien Feiertage den Sonntagen gleichgestellt und gälten insofern ebenfalls als Ruhetage. Ein Sprecher des Unternehmens wies die Gewerkschaftsforderung zurück. Der Handel an Feiertagen sei gesetzesmäßig und mit dem hessischen Arbeitsministerium abgestimmt.