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Usbekistan: Präsident bald ohne Mandat

4. Januar 2007

Am 9. Januar läuft die Amtszeit von Präsident Islam Karimow ab. Das Wahlgesetz sieht aber erst für Dezember einen Wahltermin vor. Durch Widersprüche zwischen Gesetz und Verfassung ergeben sich Legitimitäts-Probleme.

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Islam Karimow - seit 1990 StaatsoberhauptBild: AP

Laut einem Parlamentsbeschluss aus dem Jahre 2002 soll die Präsidentenwahl in Usbekistan am dritten Sonntag im Dezember 2007 stattfinden. Aber ob sie überhaupt angesetzt wird oder ob es zu einem Referendum über die Verlängerung der Amtszeit von Islam Karimow kommen wird, ist noch unklar. Das Thema Wahlen ist im Apparat des Präsidenten tabu. Sogar das usbekische Staatsoberhaupt selbst sagt dazu nichts, und seine Mitarbeiter schweigen aus Furcht, denn sie wissen nicht, was ihr "Chef" plant. Die Amtszeit des Präsidenten läuft unterdessen ab, und das gesamte Land meidet dieses Thema.

Dritte Amtszeit erwartet

Die letzte Präsidentenwahl fand in Usbekistan im Jahre 2000 statt. Bereits bei dieser Wahl gab es zu Karimow keine echte Alternative für die Wähler. Der Gegenkandidat zum Amtsinhaber, Abdulchafis Dschalalow, gab damals zu, bei der Wahl selbst für Karimow gestimmt und vom Sieg seines Gegners fast schon geträumt zu haben. Die nächste Präsidentenwahl sollte im Jahr 2005 stattfinden, aber dazu kam es nicht, denn im Jahr 2002 wurde ein Referendum durchgeführt, mit dem die Amtszeit des Präsidenten auf sieben Jahre verlängert wurde. Somit ist Karimow bis heute im Amt. In Usbekistan geht kaum jemand davon aus, dass sich an der Staatsspitze etwas ändern wird. Erwartet wird, dass Karimow für eine dritte Amtszeit antreten wird, obwohl er - formal gesehen - nur noch wenige Tage im Amt ist.

Formale Rechtsgrundlage versäumt

Die erste Präsidentenwahl in Usbekistan fand im Jahre 1990 statt, und seitdem ist Karimow Staatschef. Seine Amtskollegen in den Nachbarländern Tadschikistan und Kasachstan, Emomali Rachmonow und Nursultan Nasarbajew, die mit Wahlen im Amt bestätigt wurden, hatten rechtzeitig dafür gesorgt, sich formal eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um für eine weitere Amtszeit kandidieren zu dürfen. Karimow hat dies formal nicht getan. Wenn man sich auf die usbekischen Gesetze stützt, die der Öffentlichkeit durchaus bekannt sind, dann hat der jetzige Präsident nicht mehr das Recht, an Wahlen teilzunehmen. Laut Verfassung darf ein und dieselbe Person höchstens zwei Amtszeiten als Präsident absolvieren.

Opposition chancenlos

Alle potentiellen Herausforderer Karimows leben im Ausland und sind der Bevölkerung kaum bekannt. Der Opposition ist es nicht möglich, Präsidentschafts-Kandidaten aufzustellen, beispielsweise Muhammad Salih oder Abdurahim Pulatow, die im Westen bekannt sind. Sie befinden sich seit langem im Exil und die usbekische Verfassung verlangt, dass ein Präsidentschaftskandidat mindestens zehn Jahre vor einer Wahl in Usbekistan leben muss.

Verlängerung um elf Monate

Der größte derzeit bestehende Widerspruch, was die Präsidentenwahl betrifft, ist durch den Parlamentsbeschluss vom 5. April 2002 entstanden. Damals verabschiedeten die Abgeordneten einen Beschluss über die Wahl des Präsidenten und des Parlaments. Gemäß diesem Beschluss sollen die Wahlen am dritten Sonntag im Dezember diesen Jahres stattfinden, was aber nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Dadurch ergibt sich eine Verlängerung der Amtszeit Karimows um weitere elf Monate, was im Hinblick auf die Legitimität problematisch ist.

Michail Bushuev
DW-RADIO/Russisch, 3.1.2007, Fokus Ost-Südost