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Weg frei für Wahlkampfspender

3. April 2014

Geld hat in Wahlkämpfen in den USA schon immer eine enorme Rolle gespielt. Jetzt hat der Supreme Court dem Einfluss von Reichen Tür und Tor geöffnet. Die Begründung heißt im Kern: Geld stinkt nicht.

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Supreme Court in Washington D.C.
Bild: picture-alliance/AP

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat die Beschränkung für Wahlkampfspenden aufgehoben. Bislang durfte eine Einzelperson in den zwei Jahren vor einer Wahl insgesamt höchstens rund 123.000 Dollar (knapp 90.000 Euro) an Kandidaten und Parteien spenden. Doch diese Grenze schränke die in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit ein, urteilte der Supreme Court in Washington.

Ein denkbar knappes Urteil

Das Urteil fiel mit 5:4 Richterstimmen dabei denkbar knapp aus. Es dürfte erheblichen Einfluss auf die Kongresswahlen Anfang November haben, wenn die demokratische Mehrheit von Präsident Barack Obama auch im Senat kippen könnte. Sofort nach dem Urteil wurden kritische Stimmen laut. Der Richterspruch werde "sehr wahrscheinlich die bereits große Rolle des Geldes in der amerikanischen Politik verstärken", meinte die "New York Times".

Kritik gab es auch von den Republikanern. Die "Washington Post" zitiert den früheren republikanischen Präsidentschaftskandidaten John McCain mit den Worten: "Es fließt zu viel Geld herum."

John McCain
Sieht Wahlkampfspenden kritisch: der frühere republikanische Präsidentschaftskandidat McCainBild: picture-alliance/dpa

Bereits 2010 hatte der Supreme Court die Schleusen für Unternehmen und Gewerkschaften geöffnet, Geld in Wahlkämpfe zu stecken. Das jetzt getroffene Urteil begründete der Vorsitzende Richter John Roberts mit dem Hinweis, es gebe kein wichtigeres Recht in der Demokratie als das Recht, auf Wahlen Einfluss zu nehmen.

Geld kann abstoßend wirken, aber nicht nur dieses

"Geld in der Politik mag für manche mitunter abstoßend erscheinen", heißt es in dem Urteil. Doch - so Richter Roberts - dies treffe auch auf Dinge zu, die durch die Meinungsfreiheit geschützt würden. Er nannte als Beispiele das öffentliche Verbrennen der amerikanischen Nationalflagge und Naziparaden.

Zwar sieht das Urteil vor, dass ein Spender auch künftig nicht mehr als 5200 Dollar an einen einzelnen Kandidaten für Wahlen und Vorwahlen ausgeben darf. Doch es gibt künftig keine Beschränkung mehr, wie vielen Kandidaten ein Einzelspender unter die Arme greift.

Geklagt hatte ein Amerikaner aus dem US-Staat Alabama, der im zurückliegenden Wahlkampf 16 Kandidaten unterstützte. Tatsächlich wollte er noch eine Vielzahl weiterer Kandidaten sowie politische Vereinigungen finanziell fördern, was ihm die Vorschriften aber untersagten. Der Kläger argumentierte, die Beschränkungen würden sein verfassungsmäßiges Recht der freien Meinungsäußerung beschränken. Das Gericht entsprach dem nun und stellte fest, dass Spenden die Ausübung des persönlichen Rechts einer politischen Willensbekundung widerspiegelten.

Bei den Präsidentenwahlen 2012 war die Rekordsumme von zwei Milliarden Dollar in die Wahlkampagnen von Demokraten und Republikaner geflossen. Der Oberste Gerichtshof hatte es dabei erlaubt, dass Unternehmen und Gewerkschaften unbegrenzt Gelder in "unabhängige" Aktionskomitees (sogenannte Super PAC's) stecken dürften. Tatsächlich fungieren diese Super PAC's als mächtige Schattenkämpfer der Kandidaten. Sie treten vor allem mit TV-Spots öffentlich in Erscheinung.

haz/kle (dpa, rtr, afp)