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Sammelwut der NSA begrenzt

14. Mai 2015

Während in Deutschland weiter über die BND-NSA-Spionageaffäre gestritten wird, hat das Repräsentantenhaus eine Geheimdienstreform verabschiedet - eine kleine.

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NSA-Emblem (Foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das US-Repräsentantenhaus hat eine seit langem diskutierte Geheimdienstreform beschlossen, die der NSA (National Security Agency) das massenhafte Sammeln von Daten in den USA in der bisherigen Form untersagt.

Parteiübergreifende Mehrheit

Das Vorhaben erhielt parteiübergreifend breite Unterstützung: 388 Abgeordnete stimmten für den USA Freedom Act, 88 lehnten die Vorlage ab. Sowohl linksliberale Demokraten als auch erzkonservative Republikaner wandten sich gegen das systematische Ausforschen von US-Bürgern. Für die Spähaktivitäten der NSA im Ausland ergeben sich durch die Reform keine Änderungen.

Die Neuregelung untersagt der NSA ausdrücklich das massenhafte Sammeln von Telefondaten sowie von E-Mails und Daten zu Bewegungen im Internet. Der Geheimdienst soll künftig bei Terrorverdacht gezielt Daten von Einzelpersonen oder Gruppen bei den Telekommunikationsanbietern abfragen.

Votum des Senats steht noch aus

Nun muss der Senat bis Ende Mai über die Reform entscheiden. Der erste Anlauf zu der Reform war 2014 im Kongress gescheitert.

Nun steht das US-Parlament unter Zeitdruck, weil am 1. Juni die bislang geltenden Bestimmungen aus dem Patriot Act auslaufen. Das nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossene Gesetz räumt den Geheimdiensten weitgehende Befugnisse ein. Die Geltungsdauer der Regelungen war sowohl vom damaligen Präsidenten George W. Bush als auch von seinem Nachfolger Barack Obama wiederholt verlängert worden.

Reaktion auf Snowden

Das Gesetz ist eine späte Reaktion auf die Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Er hatte 2013 öffentlich gemacht, dass die NSA nicht nur weltweit aktiv ist, sondern auch die Telefondaten von Millionen US-Bürgern sammelt.

Derweil ging in Deutschland die Debatte über das Treiben der NSA hierzulande weiter. Noch gibt es keine Einigung mit der US-Regierung darüber, ob den Geheimdienstkontrolleuren des Bundestags die sogenannte Selektoren-Liste mit Spähzielen zur Verfügung gestellt werden kann.

Das entsprechende Konsultationsverfahren dauere an, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin. Die Selektoren - also Suchkategorien - waren von der NSA an den deutschen Auslandsgeheimdienst BND übermittelt worden.

Dieser verwendete sie zumindest zeitweise bei der Überwachung der Tele-und Internet-Kommunikation in Krisengebieten. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden vom BND dann an die NSA weitergeleitet. Die NSA steht in Verdacht, mit BND-Hilfe auch Politiker und Unternehmen in Europa ausgeforscht zu haben.

Cybercrime!

Kein Hinweis auf Wirtschaftspionage

Nach Angaben des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, gibt es bislang keine Hinweise auf eine Ausspähung deutscher Unternehmen durch die USA. "Wir haben keine Erkenntnisse, dass westliche Geheimdienste Industriespionage betreiben", sagte Maaßen in Berlin. Zu Berichten, wonach die NSA mit Hilfe des BND auch deutsche Firmen ausspähen wollte, sagte der Verfassungsschutz-Chef, den Vorwürfen werde "mit hoher Professionalität" nachgegangen.

wl/se (afp, dpa, rtr)