Urteil zum Emissionshandel
10. November 2004Anzeige
Der größte deutsche Baustoffhersteller HeidelbergCement ist zum zweiten Mal mit einer Klage gegen den Handel mit Verschmutzungsrechten vor einem Verwaltungsgericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Würzburg habe die Klage gegen das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) abgewiesen, teilte HeidelbergCement am Mittwoch mit. HeidelbergCement hält das Gesetz zum Handel mit CO2-Emissionen für verfassungswidrig und strebt noch 2004 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Die Kritik des Konzerns richtet sich vor allem dagegen, dass sich die Zuteilung von Verschmutzungsrechten an die Unternehmen am Ausstoß in den Jahren 2000 bis 2002 orientiert, in denen konjunkturbedingt weniger produziert wurde.