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Urteil zu Neuwahlen am Donnerstag

23. August 2005
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Im Streit um die vorgezogene Bundestagswahl wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil am Donnerstagvormittag (25.8.2005) verkünden. Das teile das Gericht am Dienstag im Anschluss an eine so genannten Lesesitzung mit, bei der die acht Richter des zuständigen Zweiten Senats über letzte Details ihres Urteilsspruchs beraten hatten. Gegen die von Bundespräsident Horst Köhler für den 18. September angesetzte Wahl hatten die beiden Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) geklagt. Sie sehen in der Verkürzung ihres Mandats eine Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte. In Karlsruhe sind noch 23 weitere Klagen von Privatleuten und kleineren Parteien wegen der vorgezogenen Neuwahlen anhängig.