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Internetportal für Beleidigungen haftbar

16. Juni 2015

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verantwortung eines Internetportals für beleidigende Kommentare seiner Nutzer bekräftigt. Die Betreiber hatten die Posts zu langsam gelöscht - und müssen zahlen.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenreche in Straßburg (Foto: dpa)
Bild: imago/Winfried Rothermel

Die Online-Kritik an einem Fährschiffer fiel unflätig und beleidigend aus. Er kann dafür Schadensersatz verlangen, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die Nachrichtenwebseite delfi.ee aus Estland sei für anonyme Kommentare verantwortlich und müsse Bedrohungen und Hetze auch ohne einen Hinweis von Betroffenen löschen.

Anders als von einigen Medien kolportiert gilt das Urteil jedoch nur für den konkreten Fall; es muss in anderen Staaten bei einer anderen rechtlichen Ausgangsposition so nicht umgesetzt werden. Das Gericht befand jedoch auch, dass die geschützte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werde, wenn Mitgliedsstaaten die Betreiber von Webseiten zum Entfernen von offenkundig rechtswidrigen Kommentaren verpflichten.

Der Fall betraf wütende und anstößige Anfeindungen gegen einen Fährschiffer, die anonyme Verfasser auf einer großen estnischen Nachrichtenwebseite hinterlassen hatten. Leser hatten sich anonym darüber empört, dass Fährrouten zu Inseln im Winter mit Eisbrechern befahrbar gehalten wurden. Dadurch konnten preisgünstigere und schnellere Autostrecken über das Eis nicht so schnell angelegt werden.

Drohungen sofort entfernen

Gerichte des Landes hatten den Betreiber des Nachrichtenportals, die Delfi AS, deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Nachrichtenseite hatte die anstößigen Kommentare erst entfernt, nachdem Anwälte des Opfers dies gefordert hatten. Dies ist das gängige Verfahren auch in Deutschland. Das bestätigten die Straßburger Richter im Prinzip. Allerdings hätten die Kommentare in diesem Fall "Hetze und direkte Drohungen gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen" enthalten. In einer solchen Situation könnten die Betreiber von Portalen verpflichtet werden, die Drohungen auch ohne einen Hinweis von Betroffenen zu entfernen.

Das Gericht verlangte nicht, dass Webseiten alle Wortmeldungen von vornherein filtern müssten. Das würde die Meinungsfreiheit auf Nachrichtenseiten zu stark einschränken.

Die Richter erklärten, dass ihr Urteil nicht für andere Diskussionsforen oder Online-Netzwerke gelte. Allerdings wäre Delfi nach Meinung der Richter durchaus in der Lage gewesen, schneller zu handeln. Der Betreiber habe die technischen Möglichkeiten gehabt, Kommentare zu kontrollieren. Es gebe ein automatisches Löschsystem, um vulgäre Begriffe herauszufiltern, und ein Warnsystem, mit dem andere Nutzer die Netzverwalter über Beleidigungen informieren können. Außerdem habe die Nachrichtenseite auch in anderen Fällen von sich aus Kommentare gelöscht. Somit übten die Betreiber ein gewisses Maß an Kontrolle über den Kommentarbereich aus.

Delfi hatte vor dem Gerichtshof geklagt, weil es sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sah. Diese Klage haben nun die 17 Richter der großen Kammer mit 15 gegen zwei Stimmen zurückgewiesen. Das Urteil der estnischen Gerichte sei "eine berechtigte und angemessene Beschränkung der Meinungsfreiheit des Portals" gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die vom estnischen Gericht verhängte Geldstrafe von umgerechnet 320 Euro sei nicht übertrieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Instituition des Europarates, nicht der Europäischen Union (EU).

stu/mak (dpa)