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Urteil gegen Implantat-Betrüger bestätigt

2. Mai 2016

Dafür, dass Frauen weltweit gefährliche Implantate eingesetzt wurden, muss der Firmengründer Mas für vier Jahre in Haft. Dieses Urteil wurde im Berufungsprozess um den PIP-Brustimplantate-Skandal bestätigt.

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Solche Implantate wurden tausenden Frauen einoperiert (Foto: Getty)
Solche Implantate wurden tausenden Frauen einoperiertBild: GERARD JULIEN/AFP/Getty Images

Es ist einer der größten Medizinskandale der Geschichte: Hunderttausenden Frauen weltweit wurden Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt - mit billigem Industriesilikon. Die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. In Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen.

Nun hat ein Gericht im französischen Aix-en-Provence das ursprüngliche Urteil gegen den Gründer der Firma bestätigt. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine vierjährige Haftstrafe gegen den 77-jährigen Jean-Claude Mas gefordert hatte.

Der PIP-Gründer Jean-Claude Mas 2013 vor Gericht in Marseille
Der PIP-Gründer Jean-Claude Mas 2013 vor Gericht in MarseilleBild: Reuters

Mas war im Dezember 2013 in erster Instanz wegen Betrugs und Verbrauchertäuschung zu vier Jahren Haft, 75.000 Euro Strafe und einem Berufsverbot verurteilt worden. Er ging jedoch in Berufung. "Ich akzeptiere nicht, dass dies als schwerer Betrug gewertet wird", antwortete der Angeklagte zu Prozessbeginn im November laut der französischen Nachrichtenagentur AFP auf die Frage des Richters, warum er in Berufung gegangen sei. Das Silikon in den Kissen sei auch nicht schädlich, hatte er stets betont.

"Unerträglich zu hören"

Der Opferanwalt Laurent Gaudon äußerte sich damals empört über solche Sätze: "Es ist für die Opfer unerträglich zu hören, dass das Produkt nicht gefährlich sein soll. Viele haben gesundheitliche Probleme, haben Silikonkügelchen in den Brüsten", sagte er.

Der Skandal um PIP hatte im Jahr 2010 begonnen, nachdem die zuständige französische Behörde Sicherheitsmängel an den Implantaten fand. Die Kissen können demnach nicht nur weitaus häufiger reißen als andere Implantate, sie enthalten auch Industriesilikon. Allein in Frankreich ließen sich deshalb bis März 2015 mehr als 18.000 Frauen die Implantate austauschen; die französischen Behörden hatten diesen Schritt empfohlen. Andere Länder wie Venezuela folgten. Mittlerweile wurde das Unternehmen zwangsliquidiert.

Der TÜV Rheinland war Nebenkläger in dem Verfahren in Aix-en-Provence. In erster Instanz waren die Prüfer, die den Produktionsprozess von PIP zertifiziert hatten, als Opfer der Täuschung anerkannt worden. Dies sahen auch andere Gerichte so. Zwar wurde der TÜV in einem Zivilverfahren in Toulon 2013 zu einer Entschädigung der Opfer verurteilt, dieses Urteil wurde in der zweiten Instanz aber wieder kassiert: Das Prüfunternehmen habe seine Verpflichtungen durchaus erfüllt.

stu/uh (afp, dpa)