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Ungarn vor den Parlamentswahlen

15. März 2002

- Kontroverse um Wahlrecht der Auslandsungarn

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Budapest, 15.3.2002, PESTER LLOYD, deutsch

Die Landeswahlkommission beschloss, dass im Ausland lebende ungarische Staatsbürger, die auch einen Wohnsitz in Ungarn haben und sich zur Zeit der Parlamentswahlen im Land aufhalten, wählen dürfen. Der Beschluss wurde von den oppositionellen Sozialisten als verfassungswidrig bezeichnet, doch seitens der Kommission, deren ständige Mitglieder nur von den Regierungsparteien delegiert worden waren, angenommen. Das Wahlgesetz von 1989 bot auch früher den im Ausland lebenden Bürger des Landes die Möglichkeit, von ihrem Wahlrecht in Ungarn Gebrauch zu machen, falls sie hier einen Wohnsitz haben. Der Widerstand der MSZP (Ungarische Sozialistische Partei - MD) hängt auch damit zusammen, dass vermutlich die Mehrheit der Auslandsungarn die Konservativen unterstützen würde. Im April sollen immerhin nur etwa 700 von ihnen wählen können. (fp)