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Ungarisches Volk soll entscheiden

27. September 2004

- Referendum über doppelte Staatsbürgerschaft

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Budapest, 24.9.2004, PESTER LLOYD, deutsch

Das Parlament entschied einstimmig, eine Volksabstimmung über die doppelte Staatsbürgerschaft abzuhalten. Die Gesetzgeber wurden dazu verpflichtet, nachdem der Weltbund der Ungarn, eine rechtskonservativ orientierte Organisation, über 320.000 Unterschriften (statt der erforderlichen 200.000) für die Sache gesammelt hatte. Die Initiatoren wollen erreichen, dass die über drei Millionen Ungarn, die in den Nachbarländern leben, auf Wunsch in einem beschleunigten Verfahren die ungarische Staatsbürgerschaft erhalten können. Stimmen mindestens zwei Millionen Wahlberechtigte für das Ansinnen, wird das Parlament verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Die Volksabstimmung kann voraussichtlich erst 2005 abgehalten werden, ob die nötige Stimmenzahl erreicht wird, steht offen.

Die linksliberalen Regierungsparteien sind dem Vorhaben ebenso abgeneigt wie der liberale SZDSZ (Bund Freier Demokraten – MD), der sich offen dagegen aussprach. Fidesz (Bund Junger Demokraten – MD) und MDF (Ungarisches Demokratisches Forum – MD) treten dagegen für diesen Plan ein, obwohl auch sie sich – während ihrer konservativen Regierung – dem widersetzt und stattdessen das so genannte Statusgesetz eingeführt hatten, das verschiedene Begünstigungen für die Minderheitenungarn vorsieht. Diesmal handelt es sich offensichtlich um eine politisch motivierte Stellungnahme seitens der Opposition.

Die Verwirklichung des Vorhabens könnte zu Spannungen mit den Nachbarländern sowie zur beschleunigten Abwanderung der Minderheitenungarn nicht nur ins Mutterland, sondern auch in andere EU-Länder führen. Einer Erhebung zufolge würden 14 Prozent der 1,7 Millionen Ungarn in Rumänien den Pass sofort zur Auswanderung nutzen. Den Abstimmenden ist darüber hinaus in keiner Weise klar, wofür sie Stellung nehmen sollen, da die Gesetzeslage vieles über den zukünftigen Status der neuen Besitzer der ungarischen Pässe im Unklaren lässt. Gegenwärtig werden jährlich 3.000 - 4.000 Personen in Ungarn eingebürgert. Bei ungarischer Abstammung kann dies schon nach einem Jahr erfolgen, für Ausländer schreibt das Gesetz im Allgemeinen eine achtjährige Wartezeit vor. (fp)