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Ungarische Arbeitgeber ratlos

17. Januar 2002

- Interview mit der Direktorin des Ungarischen Industrieverbandes über Beschäftigungsmöglichkeiten für Tausende von Rumänen, die nach Einigung über das Statusgesetz ins Land kommen könnten

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Budapest, 14.1.2002, BUDAPESTER ZEITUNG, deutsch

Die hiesige Industrie kann noch nicht viel mit dem bilateralen Abkommen zum Statusgesetz, das 15 Millionen Rumänen im arbeitsfähigen Alter die Möglichkeit eröffnet, in Ungarn eine Beschäftigung aufzunehmen, anfangen. Das sagte Ágnes Ungvárszky, Direktorin des Ungarischen Industrieverbands, gegenüber BZ-Mitarbeiter Zoltán Lovas.

Frage:

Sie haben jetzt auf Seiten der Arbeitgeber an der Sitzung des so genannten Landesarbeitgeberrats teilgenommen, auf der die Regierung die Sozialpartner über die Einigung zum Statusgesetz in Kenntnis gesetzt hat. Wie war Ihre Reaktion?

Antwort:

Die Arbeitgeberverbände wollten sich schon vorher darauf einigen, welchen Standpunkt sie auf dem Treffen vertreten werden. Wir kamen darin überein, dass wir zu wenig Informationen haben, um uns eine Meinung zu bilden. Selbst den Wortlaut des Textes der Vereinbarung haben wir erst im letzten Moment erhalten, von der nicht vorhandenen Durchführungsvereinbarung ganz zu schweigen. Deshalb haben die Arbeitgeber eher Fragen gestellt.

Frage:

Welche Fragen denn?

Antwort:

In erster Linie Verständnisfragen. Was heißt es zum Beispiel, dass man ohne Kenntnis des Arbeitsmarkts Arbeitskräfte aus Rumänien einstellen soll, unabhängig davon, ob sie nun Ungarn oder Rumänen sind? Unsere Hauptfrage war allerdings, welchen Einfluss die Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Sozialpartner auf dieses Abkommen haben, etwa um im Notfall Obergrenzen zu setzen. Es geht uns dabei um eine Quote für die ausländischen Arbeitnehmer, die eventuell dem ungarischen Arbeitsmarkt Probleme bereiten könnten.

Frage:

Wie haben die Vertreter des Kabinetts auf Ihre Fragen reagiert?

Antwort:

Ungewöhnlich flexibel, verglichen mit ihren üblichen Reaktionen. Der Wirtschafts- und der Außenminister bekräftigten, dass die Durchführungsverordnung, die zurzeit im Wirtschaftsministerium erstellt wird, im Bedarfsfall Obergrenzen festlegen wird. In dieser Frage hat die Regierung eine vollständige Bereitschaft gezeigt, die Sozialpartner miteinzubeziehen. Die Verordnung wird erst nach vorheriger Konsultation mit den Sozialpartnern auf den Weg gebracht werden.

Frage:

Sie haben das Wort Notfall verwendet. Was muss man darunter verstehen? Wie sieht diese Gefahr aus?

Antwort:

Die Lage ist etwas widersprüchlich, denn in mehreren Gebieten und Branchen verweisen die Arbeitgeber auf einen Mangel qualifizierter Arbeitskräfte. Es gibt einfach keine. Dem steht scheinbar widersprüchlich gegenüber, dass wir eine Gefahr wittern. Wir befürchten, dass wir nicht die Arbeitskräfte bekommen, die wir benötigen - und auch nicht in den entsprechenden Regionen. Die Firmen fürchten in erster Linie um den Arbeitsfrieden. Die Regierung stellt deshalb verstärkte Kontrollen im Kampf gegen Schwarzarbeit in Aussicht. Wir hoffen nur, dass die legalen Unternehmen dabei nicht verstärkt kontrolliert werden. Die Regierung hat uns mitgeteilt, dass dies nicht geplant sei. (fp)