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Verfassungsänderung

11. Mai 2007

Der türkische Staatspräsident soll nach einer vom Parlament in Ankara verabschiedeten Verfassungsänderung künftig vom Volk gewählt werden - nun wird ein Veto des amtierenden Präsidenten erwartet.

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Stimmabgabe in Ankara. Quelle: AP
Stimmabgabe in AnkaraBild: AP

Für den von der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP eingebrachten Vorschlag votierten am Donnerstag (10.5.) in zweiter Lesung 370 Abgeordnete und damit mehr als zwei Drittel der Mandatsträger. Die Amtszeit des Präsidenten soll von sieben auf fünf Jahre verkürzt werden. Die AKP verfügt im 550 Sitze zählenden Parlament über 352 Mandate. Unterstützt wurde sie von der Mutterlandspartei ANAVATAN.

Kommt das Veto?

Die Türkei steht nach der Parlamentsentscheidung über die Direktwahl des Präsidenten vor neuen Spannungen zwischen der religiösen Regierungspartei und den säkularen Eliten. Der als Gegner der regierenden AKP bekannte Präsident Ahmet Necdet Sezer hat sein Veto gegen einen verfassungsändernden Beschluss der Volksvertretung angedeutet.

Ahmet Necdet Sezer, Türkischer Staatspräsident (2000). Quelle: AP
Sagt er nein? Staatspräsident Ahmet Necdet SezerBild: AP

Mit der Verfassungsänderung will die AKP von Ministerpräsident Tayyip Erdogan die Blockade bei der Wahl eines Nachfolgers von Sezer durchbrechen. Sezer bleibt nun bis zur Wahl eines Nachfolgers geschäftsführend im Amt. Er hatte Widerstand gegen die Direktwahl des Präsidenten signalisiert, weil das Parlament aus seiner Sicht darüber nicht hinreichend genug debattiert hat. Der von ihr als Kandidat aufgestellte Außenminister Abdullah Gül, ein ehemaliger Islamist, war am Widerstand des Verfassungsgerichts gescheitert und hatte seine Bewerbung zurückgezogen. Einen Ausweg aus der Staatskrise sollen nun Neuwahlen am 22. Juli weisen.

15 Tage Bedenkzeit

Der Präsident kann Gesetze über Verfassungsänderungen nach 15 Tagen Bedenkzeit zur Neuverhandlung an die Nationalversammlung zurückschicken. Sollte das Parlament die Änderung unverändert bestätigen und der Präsident nach weiteren 15 Tagen Bedenkzeit wiederum seine Unterschrift verweigern, wäre frühestens nach Ablauf von 100 Tagen eine Volksabstimmung fällig. Dass diese zeitgleich mit den Neuwahlen am 22. Juli stattfinden könnte, wie es Regierungschef Recep Tayyip Erdogan und seine AKP anstreben, halten Beobachter deshalb allein aus Zeitgründen für unwahrscheinlich.

Bevölkerung dafür

In der Bevölkerung scheint die Verfassungsänderung populär zu sein: Knapp 70 Prozent sprachen sich in der Umfrage für eine Wahl des Präsidenten durch das Volk aus. Nur rund 28 Prozent meinten, das Staatsoberhaupt solle wie bisher durch das Parlament gewählt werden.

In der Türkei verfügt die Regierung über die exekutiven Vollmachten. Der Präsident kann aber Gesetze mit seinem Veto blockieren und Spitzenpositionen vergeben. Er ist außerdem Oberkommandierender der Streitkräfte, die sich als Hüterin des säkularen Erbes von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk sehen.

Aufschwung für die AKP

Einer Umfrage zufolge hat die Krise der Regierung einen enormen Aufschwung in der Wählergunst beschert. Rund 41 Prozent der Befragten würden jetzt Erdogans AKP wählen, berichtete das Nachrichtenmagazin "Tempo". Vor viereinhalb Jahren waren es noch 34 Prozent. Die Oppositionspartei CHP müsste sich mit knapp 14 Prozent begnügen - nach rund 19 Prozent bei der Wahl im November 2002. Den Sprung über die Zehnprozenthürde würde sonst nur noch die Demokratische Partei schaffen - ein Wahlbündnis aus ANAVATAN und der Partei des Rechten Weges DYP. (sams)