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Tschetschenische Asylbewerber flüchten wegen mangelhafter Betreuung von Polen nach Tschechien

30. April 2003

- Tschechische Flüchtlingslager restlos überfüllt

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Posen, 29.04.2003 WPROST ONLINE, WIADOMOSCI, poln.

Die große Anzahl von Tschetschenen, die aus den polnischen Flüchtlingslagern flüchten und dann in Tschechien einen Asylantrag stellen, hat das tschechische Innenministerium gezwungen, ein weiteres Flüchtlingsheim im Westen des Landes zu errichten.

Das für maximal 600 Flüchtlinge errichtete Flüchtlingslager in der Ortschaft Vysnie Lhoty in der Nähe (...) der polnischen Grenze ist schon jetzt restlos überfüllt. Innerhalb der letzten zwei Wochen kamen dort über 700 Tschetschenen an, die die polnischen Flüchtlingslager verließen, um einen Asylantrag in Tschechien zu stellen.

Allein am vergangenen Wochenende passierten über 100 Flüchtlinge aus Tschetschenien am Grenzübergang Cieszyn die polnisch-tschechische Grenze. Die Flüchtlinge sagen, dass die Betreuung in den polnischen Flüchtlingslagern unzureichend sei. Sie klagen vor allem über den Mangel an medizinischer Betreuung und über die Wohnverhältnisse.

Nach einem Treffen der Vertreter aus dem polnischen und dem tschechischen Innenministerium haben beide Seiten erklärt, dass das Problem der Migration der Flüchtlinge aus Tschetschenien von jedem Staat separat gelöst wird.

Die Lösung solcher Probleme wird jedoch so lange Schwierigkeiten bereiten, bis Polen und Tschechien der EU beigetreten sind. Erst dann wird es möglich sein, die Flut der Asylbewerber einzuschränken, indem sie an das Land verwiesen werden, in dem sie zuerst einen Asylantrag stellten.

Die Flüchtlinge aus Tschetschenen reisen ohne jegliche Einschränkungen nach Polen ein. Bis jetzt sind sie berechtigt, sowohl nach Polen als auch (seit zwei Jahren) nach Tschechien ohne Visum einzureisen. Diese Bestimmungen betreffen alle Bürger der ehemaligen Sowjetunion.

Die tschechischen Behörden befürchten, dass sich die meisten der über 7 000 Tschetschenen, die sich zur Zeit in Polen befinden, zu einem Aufenthaltswechsel entschließen können. (Sta)