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Tschechische Prostituierte können auch in EU-Ländern arbeiten

21. November 2001

- Europäischer Gerichtshof entscheidet zugunsten tschechischer und polnischer Prostituierter

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Prag, 21.11.2001, RADIO PRAG, deutsch

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Dienstag (20.11.) die Entscheidung getroffen, dass Prostituierte aus Mittel- und Osteuropa das Recht haben, in jedem Land der Europäischen Union, in dem Prostitution toleriert wird, eine Arbeitsgenehmigung zu erlangen. Der Gerichtshof entschied damit zugunsten einer Gruppe von Prostituierten aus der Tschechischen Republik und Polen, denen die niederländischen Behörden eine solche Genehmigung abgesprochen hatten. Zur Begründung hieß es in dem Urteil, dass wie in jedem anderen Gewerbe auch bei den Prostituierten die Assoziationsabkommen zwischen der EU und den Kandidatenländern einzuhalten seien. Könnten die Prostituierten nachweisen, dass sie sich selbst beschäftigten, dürfe ihnen die Arbeitsgenehmigung nicht verweigert werden. (fp)