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Politik

Trumps Einreisebann - wieder vor Gericht

9. Mai 2017

Der Justizkrimi um Trumps Einreisestopp für viele Muslime geht in die nächste Runde. Vor einem Berufungsgericht verteidigt die Regierung die Maßnahme, die Kläger halten dagegen. Der Ausgang ist völlig offen.

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Berufungsgericht in Virginia
Bild: picture alliance/dpa/S. Helber/AP

Im juristischen Streit um den bislang gescheiterten Einreisestopp von US-Präsident Donald Trump hat die Regierung die Maßnahme vor einem Berufungsgericht verteidigt. Der Vertreter des Justizministeriums, Jeffrey Wall, argumentierte vor dem Gericht in Richmond/Virginia (Artikelbild), dass das Einreiseverbot nichts mit Religion zu tun gehabt habe. Es sei keine "Verbannung von Muslimen" gewesen, sagte er.

Wall versuchte die Kammer davon zu überzeugen, dass Trumps Bemerkungen im Wahlkampf nicht in den Text des Dekrets eingeflossen seien. Das Einreiseverbot diene ausschließlich Interessen der nationalen Sicherheit, erklärte er. Einige der Richter zeigten sich angesichts dieser Argumentation skeptisch. Sie fragten immer wieder sehr hartnäckig und bohrend nach. Wall geriet mehrmals ins Stottern. Auch dem Vertreter der Klägerseite setzten die Richter in der Anhörung mächtig zu.

Weitere Berufung anhängig

Rechtsexperten rechnen damit, dass eine Entscheidung des Berufungsgerichts erst Ende Mai oder Anfang Juni verkündet werden könnte. Eine zweite Berufung ist noch bei einem Berufungsgericht in San Francisco anhängig, nachdem ein Bundesrichter in Hawaii ebenfalls Trumps Maßnahme blockiert hatte.

Nach dem Willen des US-Präsidenten sollten Bürger aus den mehrheitlich muslimischen Ländern Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang nicht in die USA einreisen dürfen. Außerdem enthält das Dekret ein generelles, mindestens 120 Tage geltendes Einreiseverbot für Flüchtlinge.

Der Sinn des Einreisestopps, der für eine befristete Zeit die Überprüfung der geltenden Regelungen zum Zweck haben sollte, ist bereits ad absurdum geführt. Seit dem 27. Januar, als Trump sein erstes Dekret in der Sache verkündete, sind bereits weit mehr als 90 Tage vergangen. Ein überarbeitetes Dekret wurde schließlich im März von Trump unterzeichnet.

Abgemilderte Version

Gegenüber der ursprünglichen Version wurde das zweite Dekret in einigen Punkten etwas abgemildert. Der Irak wurde aus der Liste gestrichen, Inhaber gültiger Visa und von sogenannten Green Cards, also dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen, wurden ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen. Die Kläger, darunter die Bürgerrechtsorganisation ACLU und mehrere von den Demokraten regierte Bundesstaaten, kritisieren jedoch beide Einreiseverbote als diskriminierend und verfassungswidrig.

cgn/wa (afp, dpa)