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Todesflug AF 447 vor der Aufklärung?

5. Juli 2012

Es war einer der rätselhaftesten Unglücksfälle der Luftfahrtgeschichte: Am 1. Juni 2009 stürzte eine Air France-Maschine über dem Atlantik ab. Jetzt legen die Ermittler in Paris ihren Abschlussbericht vor.

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Ein Wrackteil der am 1. Juni 2009 verunglückten Maschine der Air France wird von der brasilianischen Marine geborgen (Foto: dpa)
Air France Rio Paris Absturz 2009 WrackteilBild: picture alliance / dpa

Drei Jahre nach dem Absturz einer Passagiermaschine vor der Küste Brasiliens soll am Donnerstag der Abschlussbericht zu dem Unglück vorgestellt werden. Beim Absturz der Air-France-Maschine auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris waren im Juni 2009 während eines Unwetters alle 228 Insassen ums Leben gekommen, darunter auch 28 Deutsche.

Es war der folgenschwerste Absturz eines Verkehrsflugzeuges seit 2001. Der Abschlussbericht der französischen Untersuchungsbehörde für Flugunfälle (BEA) soll den Ablauf der Ereignisse unmittelbar vor dem Absturz des Airbus A330-200 über dem Atlantik erläutern.

Nach knapp zweijähriger Suche war im Mai vergangenen Jahres der Flugdatenschreiber der Unglücksmaschine im Ozean gefunden worden. Die Autopsien der sterblichen Überreste von 51 der Absturzopfer legen nahe, dass das Flugzeug in der Luft auseinandergebrochen ist.

Im Prinzip ist der Ablauf vor dem Absturz bis ins Detail bekannt. Dennoch bleibt eine Frage offen: Wie konnte es passieren, dass drei gut ausgebildete Piloten alle Warnzeichen im Cockpit ignorierten und die Maschine nach viereinhalb Minuten freiem Fall auf der Oberfläche des Atlantiks aufschlug?

Am Ende hat die Justiz das Wort

Waren also sie die Schuldigen beim mysteriösen Todesflug AF 447? Eine Antwort auf diese Frage ist kaum zu erwarten, wenn die französischen BEA-Ermittler jetzt in Le Bourget bei Paris ihren Abschlussbericht vorlegen. Deren Aufgabe ist es in erster Linie, die Ursachen des Unglücks zu erforschen und geeignete Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen. Erst danach wird die Justiz das Wort haben, die eigene Ermittlungen aufgenommen hat.

"Dann steht auch die Entscheidung an, ob genügend Anhaltspunkte vorhanden sind, um Personen in einem Strafverfahren haftbar zu machen", sagt Bernd Gans von der Vereinigung der Opfer-Angehörigen HIOP AF447.

re/kle (dapd, afp, dpa)