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Die Grenzen der Meinungsfreiheit

18. März 2015

Zwei Monate Haft auf Bewährung – so lautet das Urteil gegen den französischen Komiker Dieudonné. Er habe durch die Veröffentlichung eines Slogans den Terror verherrlicht, befanden die Richter.

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Dieudonné erscheint vor Gericht (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/C. Blumberg

Als sich im Januar in der Hauptstadt mehrere Millionen Menschen zu einem Gedenkmarsch für die Opfer der Charlie-Hebdo-Anschläge versammelt hatten, veröffentlichte Dieudonné M‘bala M‘bala in einem Facebook-Eintrag die Bemerkung "Ich bin Charlie Coulibaly" und verhöhnte damit den Solidaritätsslogan "Ich bin Charlie", indem indem er ihn durch den Namen eines der Attentäter von Paris ergänzte. Ein Gericht in Paris sah damit den Tatbestand der Verherrlichung des Terrorismus erfüllt. Mit dem Strafmaß blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Permanente Provokation

Er selbst habe, so Dieudonné in seiner Verteidigung vor Gericht, an dem Trauermarsch teilnehmen wollen, aber keine Reaktion auf eine entsprechende Anfrage an das Innenministerium erhalten. Er habe sich daher "ausgeschlossen" und "wie ein Terrorist" behandelt gefühlt. Seine Botschaft auf Facebook, sei eine "Botschaft des Friedens" gewesen, hatte Dieudonné vor Gericht erklärt.

Der Komiker provoziert schon lange bei seinen Auftritte mit antisemitischen und rassistischen Ausfällen. Trotzdem zählt der 49-jährige zu den bekanntesten Komikern Frankreichs. Der Sohn einer bretonischen Soziologin und eines kamerunischen Buchhalters wird von muslimischen Jugendlichen ebenso gefeiert wie von Anhängern des rechtspopulistischen Front National und der extremen Linken.

Weiteres Urteil erwartet

Am Donnerstag wird ein anderes Gericht ein weiteres Urteil über die Grenzen der Meinungsfreiheit sprechen. Im Januar 2014 hatte Dieudonné in dem später verbotenen Bühnenprogramm "Le mur" den Radiojournalisten Patrick Cohen verhöhnt: "Wenn ich an Cohen denke, kommen mir unweigerlich die Gaskammern in den Sinn, eigentlich schade." Diese Äußerung, so Dieudonné, sei in einem "allgemeinen Kontext" eines Streits zwischen beiden zu verstehen, nachdem der Journalist ihn als "krankes Hirn" bezeichnet und nicht zu seiner Sendung eingeladen habe.

cw/cr (afpf, rtre)