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Politik

Terrorverdacht: Abschiebehaft für Tunesier

18. August 2017

Trotz der Aufhebung seines Haftbefehls kommt ein terrorverdächtiger Tunesier vorerst nicht auf freien Fuß. Das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main ordnete Abschiebehaft an.

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Land- und Amtsgericht Frankfurt am Main
Bild: picture-alliance/dpa/F.v. Erichsen

Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 23. Oktober an, wie Seda Basay-Yildiz, die Anwältin des Manns, sagte. Sie kündigte an, gegen die Abschiebehaft Beschwerde einzulegen. Der Bundesgerichtshof hatte am Donnerstag den Haftbefehl gegen den Verdächtigen aufgehoben.

Die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt beantragte daraufhin Abschiebehaft, damit er nicht auf freien Fuß kommt. Der Tunesier war am 1. Februar im Zuge einer Großrazzia in Hessen festgenommen worden. Die Polizei hatte ihn zuvor rund um die Uhr überwacht. Der 36-Jährige saß wegen Terrorverdachts rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof hatte den Haftbefehl am Donnerstag aufgehoben. Die genau Begründung ist noch nicht öffentlich gemacht worden.

Gilt als hochgefährlich

Die Ermittlungsbehörden halten den Mann für hochgefährlich und werfen ihm vor, für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) in Deutschland einen Anschlag vorbereitet und dafür eigens ein Unterstützungsnetzwerk aufgebaut zu haben. Die Pläne sollen allerdings noch in einer sehr frühen Phase gewesen sein. Die Ermittler legen dem offiziell als "Gefährder" eingestuften Beschuldigten auch zur Last, Anwerber und Schleuser für den IS gewesen zu sein.

In seiner Heimat steht er nach Angaben der Strafverfolger ebenfalls unter Terrorverdacht, weil er am schweren Anschlag 2015 in der Hauptstadt Tunis mit mehr als 20 Toten beteiligt gewesen sein soll. Eine Abschiebung des Tunesiers hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt eigentlich untersagt mit der Begründung, dem Mann drohe in dem nordafrikanischen Staat die Todesstrafe.

haz/ml (dpa, afp)