1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Terrorexperte soll oberster Verfassungsschützer werden

16. Juli 2012

Ermittlungspannen, Aktenvernichtung, Unterschätzung der Gefahr von Rechts: Die deutschen Sicherheitsbehörden stecken in einer tiefen Krise. Neues Spitzenpersonal soll nun für Reformen sorgen.

https://p.dw.com/p/15Ydt
Hans-Georg Maaßen (Foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Terrorismusexperte Hans-Georg Maaßen (Artikelbild) soll Chef des Bundesverfassungsschutzes werden. Der bisherige Ministerialdirigent im Bundesinnenministerium soll die Nachfolge von Heinz Fromm antreten, wie mehrere Nachrichtenagenturen unter Berufung auf Fraktionskreise melden. Fromm gibt sein Amt wegen Pannen bei den Ermittlungen gegen die rechtsextreme Neonazi-Zelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) nach zwölf Jahren vorzeitig ab.

Vom Unterabteilungsleiter zum Krisenmanager

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wolle Maaßen am Mittwoch der Öffentlichkeit vorstellen, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Dienstagsausgabe. Bestätigt werden muss die Personalie Maaßen durch das Bundeskabinett. Ein Mann aus der vierten Reihe der Ministerialbürokratie soll es also richten und die anstehende Großreform des Verfassungsschutzes managen. Für den Posten an der Spitze des Inlandsgeheimdienstes wären traditionell Leiter der Landesverfassungsschutzämter oder hochrangige Mitarbeiter aus dem Bundesamt infrage gekommen. Bundesinnenminister Friedrich wollte aber ganz offensichtlich jemanden von außerhalb auf dem Chefposten installieren.

Der 1962 geborene Jurist Maaßen ist seit 1991 im Bundesinnenministerium. Dort leitet er seit 2008 die Abteilung für Terrorismus-Bekämpfung. Er hat sich auch einen Namen als Experte für Ausländerrecht gemacht. Maaßen wird an der Spitze des Verfassungsschutzes zuständig sein für die Umsetzung der Reformen, die infolge der Ermittlungspannen im Zusammenhang mit den Neonazi-Morden angestrebt werden.

Datenschützer kritisiert Verfassungsschützer

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar rügte derweil das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie. "Es gibt keinerlei gesetzliche Prüffristen für Akten", sagte Schaar der "Financial Times Deutschland". Schaar weiter: "Die Aussagen, auch vom Verfassungsschutz, diese Akten hätten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden müssen, sind für mich völlig unverständlich."

Ende Juni war bekannt geworden, dass Akten mit Informationen über thüringische Rechtsextremisten im November 2011 beim Bundesamt für Verfassungsschutz kurz nach der Aufdeckung der Mordserie der Terror-Gruppe NSU vernichtet worden waren.

qu/ml (dpa, dapd, afp)