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Termin für Kommunalwahlen in Ungarn festgesetzt

19. Juli 2002

– Auf Grund der innenpolitischen Spannungen kommt den Wahlen besondere Bedeutung zu

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Budapest, 19.7.2002, PESTER LLOYD, deutsch

Staatspräsident Ferenc Mádl hat die Kommunalwahlen für den 20. Oktober festgesetzt. An diesem Tag werden die Bürgermeister der rund 3 200 Ortschaften des Landes, darüber hinaus die Abgeordneten der Selbstverwaltungen bzw. die der Minderheitenselbstverwaltungen gewählt. Im Licht des knappen Ergebnisses der Parlamentswahlen im Mai und der seitdem andauernden innenpolitischen Spannungen wird den Kommunalwahlen von allen Seiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Die Regierungsparteien wollten den Wahltag eine Woche früher, die Opposition eine Woche später ansetzen. Letztere verbanden damit die Absicht, die Feierlichkeiten am Nationalfeiertag, dem 23.10. (Jahrestag des Volksaufstands von 1956) gegen die Sozialisten auszunützen, während diese aus jenem Grund einem früheren Wahltermin den Vorzug gaben. Zwar kann der Wahlausgang politische Trends (vor allem in den größeren Städten) signalisieren, jedoch können die Kommunalwahlen in dieser Hinsicht keineswegs mit den Parlamentswahlen gleichgesetzt werden. Ein Großteil der gewählten Würdenträger, vor allem in den kleinen Kommunen, vertritt keine Partei, vielmehr werden dort vielfach unabhängige, populäre lokale Bürger aufgestellt.

Ein jeder, der zumindest von einem Prozent der dort Wahlberechtigten unterstützt wird, kann Kandidat für die Selbstverwaltung werden. Bürgermeisterkandidaten benötigen – je nach Größe der Ortschaft – eine Unterstützung zwischen 1-3 Prozent. Es gibt überall nur eine Wahlrunde, und es entscheidet dabei in allen Fällen die einfache Stimmenmehrheit. Eine Mindestzahl der Stimmen bzw. andere Bedingungen zur Einschränkung für die Gültigkeit der Wahl schreibt das Gesetz nicht vor.

Die Wahl der lokalen Minderheitenselbstverwaltungen erfolgt nicht automatisch, sondern nur dort, wo das die Bürger binnen zehn Tagen nach der Ausschreibung der Kommunalwahlen schriftlich beantragen. Die Stimmabgabe dabei erfolgt ebenfalls am 20.10. Bei den Wahlen zu den Minderheitenvertretungen 1998 wurden Tausende aus den Minderheiten in die Selbstverwaltung gewählt, auch mit manchen Kontroversen. Nach dem Gesetz steht es nämlich einem jeden Wahlbürger frei, für diese zu kandidieren und für eine solche Minderheitenselbstverwaltung zu stimmen, auch wenn er nicht zu dieser gehört. So erhielten die deutschen Selbstverwaltungen wesentlich mehr Stimmen, als die Zahl der dort jeweils lebenden Minderheit selbst es nahe legen würde, doch wurde das als eine Geste des Vertrauens und des Anerkennens gewertet.

Befremden verursachte jedoch die Kandidatur – und Wahl – von selbsternannten Vertretern der rumänischen Minderheit, die mit dieser nichts zu tun hatten. Nicht wenig Sorgen gab es in dieser Hinsicht auch mit den Selbstverwaltungen der Roma. Eine entsprechende, diese Problematik lösende Gesetzesänderung wird von den Minderheiten seit Jahren verlangt, doch das Parlament beschäftigte sich mit diesem Vorschlag bis jetzt ebenso wenig wie mit der noch wichtigeren langjährigen Anregung der ethnischen Minderheiten, nämlich neben diesen Körperschaften, die wenig Spielraum und mehr als bescheidene finanzielle Möglichkeiten haben, ihre parlamentarische Vertretung endlich zu sichern. (fp)