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Teppich-Affäre ausgestanden

27. Juni 2012

Die Frage war: Ist es eine versuchte Steuerhinterziehung? Entwicklungsminister Niebel muss jedoch kein juristisches Nachspiel wegen seines aus Afghanistan mitgebrachten Teppichs mehr fürchten.

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Porträt Bundesentwicklungsminister Dirk Niebelin Afghanistan (Foto: dpa)
Entwicklungshilfeminister Dirk NiebelBild: picture-alliance/dpa

Die "Teppich-Affäre" hat für Entwicklungsminister Dirk Niebel keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam teilte mit, dass sie von der Aufnahme von Ermittlungen absehe. Die Prüfungen hätten "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat ergeben". Niebel habe mit dem Teppich aus Afghanistan keine Steuern hinterzogen.

Staatsanwaltschaft: Kein vorsätzliches Handeln

Der FDP-Politiker hatte im Mai einen in Kabul erworbenen Teppich mit dem Flugzeug des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Deutschland transportieren lassen. Ein Fahrer nahm das Stück direkt auf dem Rollfeld in Empfang und brachte es unverzollt in die Wohnung des Ministers. Niebel räumte den Fehler ein und beantragte eine Nachverzollung des rund 1.100 Euro teuren Teppichs.

Die Staatsanwatschaft teilte mit, Niebel habe nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen annehmen können, dass Mitarbeiter seines Hauses oder "sonstige Bedienstete (Bundesnachrichtendienst)" die erforderlichen Formalitäten veranlasst hätten. Der Streit über die zollrechtlichen Absprachen zu dem Teppich-Import ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenfalls kein Beleg für ein vorsätzliches strafbares Handeln Niebels. BND und Entwicklungsministerium hatten Berichten zufolge unterschiedliche Ansichten dazu, wer die Einfuhrformalitäten für den Teppich übernehmen wollte.

Mit der "Teppich-Affäre" hatte sich auch der Bundestag beschäftigt. Zuletzt hatte Niebel außerdem mitgeteilt, wegen einer Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder sei der Teppich überhaupt nicht zollpflichtig gewesen.


as/kle (dpa, dapd, epd)