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Telekom-Prozess: Kein Vergleich zum Auftakt

7. April 2008
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Zu Beginn des Musterprozesses um den Börsengang der Deutschen Telekom ist erneut ein Vergleichsversuch gescheitert. Der Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz lehnte am Montag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erneut entsprechende Vorschläge der Klägeranwälte ab. Rund 17.000 enttäuschte Kleinaleger halten der Telekom angeblich falsche Angaben im Börsenprospekt zur dritten Aktienplatzierung im Jahr 2000 vor und verlangen insgesamt rund 80 Millionen Euro Schadensersatz. Die Klägeranwälte verwiesen auf einen in den USA geschlossenen Vergleich zu ähnlichen Rechtsfragen, bei dem sich die Telekom zur Zahlung von 120 Millionen Dollar verpflichtet hatte. Anwalt Schmitz begründete dies mit höheren Prozessrisiken für das Unternehmen im US-Rechtssystem. Es sei aber kein Prospektfehler anerkannt worden.