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Teilerfolg für Leo Kirch gegen die Deutsche Bank

24. Januar 2006

Im Streit mit der Deutschen Bank hat der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg errungen. Demnach hat Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz von der Deutschen Bank.

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Urteil im Streit Medienmogul gegen BankerBild: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Die Deutsche Bank muss möglicherweise Schadensersatz an Kirch zahlen, weil ihr Ex-Vorstandssprecher Rolf Breuer vor vier Jahren öffentlich Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit geäußert hatte. Breuer habe mit einem Interview im Jahr 2002 seine vertraglichen Pflichten verletzt, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (24.1.2006). Der Schadensersatz wurde aber auf ein Unternehmen der ehemaligen Kirch-Gruppe - die PrintBeteiligungs GmbH - beschränkt.

Deutsche Bank nicht für Gesamtpleite verantwortlich

Der BGH urteilte, dass Leo Kirch im Zusammenhang mit der Pleite der Tochtergesellschaft zwar Schadensersatzansprüche gegen das Bankhaus und den Manager geltend machen könne. Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Chef Rolf Breuer seien aber nicht für die Pleite des gesamten Medienkonzerns verantwortlich, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Nobbe in Karlsruhe.

Eine Haftung für andere Töchter des Konzerns oder die Holding sei nicht gegeben. Damit habe die Deutsche Bank den Rechtsstreit zu zwei Dritteln gewonnen. Beide Verfahrensgegner sollten nun am besten in Vergleichsverhandlungen treten, regte der Senat an. In der PrintBeteiligungs GmbH hatte Kirch seine Beteiligung am Axel Springer Verlag geparkt.

Beide Seiten sehen sich als Sieger

Sowohl Kirchs "rechte Hand" Dieter Hahn als auch der Anwalt der Deutschen Bank sehen sich durch das Urteil bestätigt. "Ich rechne nicht damit, dass jemals Schadensersatzleistungen auf uns zukommen", sagte der Vertreter der Deutschen Bank Peter Heckel nach der Urteilsverkündung. Es sei abwegig, wenn die Anwälte Kirchs nun Schadensersatzansprüche in Höhe von 600 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro in den Raum stellten.

Kirch-Vertreter Dieter Hahn dagegen sprach von "substantiellen Schadensersatzgrößen". In einer schriftlichen Stellungnahme Hahns hieß es: "Wir freuen uns über dieses Urteil, auch wenn die Zerschlagung des Lebenswerkes des Unternehmers Leo Kirch irreparabel ist."

Beide Seiten wollten sich nicht dazu äußern, ob Vergleichsverhandlungen als Option in Frage kommen. Kirch beabsichtigt, den Schaden konsequent geltend zu machen. Die Höhe des Schadens muss ein Gericht in einem getrennten Verfahren festlegen, wenn sich beide Parteien nicht vorher einigen.

Bankgeheimnis verletzt

Satelliten Schüsseln der Kirch Media Gruppe auf dem Hauptquartier des TV-Senders SAT 1 in Berlin
Untergegangenes Imperium - die Kirch Media GruppeBild: AP

Medienunternehmer Kirch macht Deutschlands größtes Geldhaus und dessen Aufsichtsratschef Breuer für die Pleite seines Imperiums 2002 verantwortlich. Nach Ansicht des 79-Jährigen hat Breuer in einem TV-Interview Kirchs Kreditwürdigkeit absichtlich in Frage gestellt, um damit den finanziellen Zusammenbruch des Medienkonzerns auszulösen. Das Interview ist nach Darstellung Kirchs Ursache für die zwei Monate später eingetretene Insolvenz gewesen.

Der Banker hatte allerdings kaum mehr gesagt als das, was in Zeitungen stand: "Was man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, (...) noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen", so die entscheidende Passage im Wortlaut. Der BGH wertete dies als Verletzung des Bankgeheimnisses.

Das Oberlandesgericht München hatte im Dezember 2003 die Deutsche Bank zu Schadensersatz verurteilt, eine persönliche Haftung Breuers jedoch verneint. Kirch verklagte sowohl die Bank als auch Breuer persönlich auf Schadensersatz. (je)