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Politik

Militärschlag in Syrien unrechtmäßig

20. April 2018

Die von Deutschland politisch unterstützten Luftangriffe der USA, Frankreichs und Großbritanniens in Syrien sind vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als völkerrechtswidrig eingestuft worden.

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Syrien Krieg - Damaskus nach Angriff durch die USA, Frankreich & Großbritannien | Russisches Militär
Bild: picture-alliance/Xinhua News Agency/A. Safarjalani

In einem von der Linksfraktion in Auftrag gegeben Gutachten, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag, heißt es, völkerrechtliche Repressalien in Form militärischer Vergeltungsschläge gegen einen Staat seien "grundsätzlich unzulässig".

Das gelte auch bei Verletzung eines internationalen Vertrags wie der Chemiewaffenkonvention durch den betreffenden Staat. Umso mehr falle in diesem Zusammenhang ins Gewicht, dass bei den Luftangriffen vom 14. April die Untersuchungen der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) "nicht einmal abgewartet" wurden, heißt es in dem elfseitigen Papier.

Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stelle einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gemäß Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta dar. Mangels einer Selbstverteidigungslage zugunsten der drei NATO-Verbündeten habe nur der UN-Sicherheitsrat gemäß Kapitel VII der UN-Charta Angriffe zur Wiederherstellung der internationalen Sicherheit legitimieren können. Auch Russlands Blockadehaltung im UN-Sicherheitsrat gegen UN-Resolutionen zu Syrien ändere nichts an dieser völkerrechtlichen Bewertung.

Fragwürdiges Druckmittel

Das Gutachten setzt sich auch mit der von Großbritannien vertretenen Rechtsposition auseinander, der sich "Deutschland im Grundsatz offenbar angeschlossen" habe. Die Briten hatten argumentiert, dass das Völkerrecht in Ausnahmefällen Maßnahmen zulasse, um überwältigendes menschliches Leid zu verhindern. Nach Auffassung der Bundestags-Wissenschaftler waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Es sei unter anderem fraglich, "ob die Militärschläge wirklich geeignet sind, weiteres Leid zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die mutmaßlich künftigen Opfer des Syrien-Konflikts", heißt es in dem Gutachten. Außerdem sei fraglich, warum gerade der Chemiewaffeneinsatz angesichts eines siebenjährigen Bürgerkriegs den qualitativ entscheidenden Grund für eine humanitäre Intervention darstellen solle.

Das Konzept der Schutzverantwortung, das der "humanitären Intervention" zugrunde liege, ziele ausschließlich auf den Schutz der Zivilbevölkerung ab, nicht dagegen auf eine Ahndung von Rechtsverletzungen. Indes beschränke sich der "humanitäre Anteil" des militärischen Angriffs in den Begründungen der USA und Frankreichs im Wesentlichen auf die Durchsetzung des Verbots des Einsatzes von Chemiewaffen. Die Bundestagswissenschaftler schlussfolgern, dass es bei den Luftangriffen eher um die "unverhohlene Rückkehr zu einer Form der - völkerrechtlich überwunden geglaubten - bewaffneten Repressalie im 'humanitären Gewand'" gehe.

Deutschland hatte sich an den Luftangriffen der NATO-Verbündeten gegen mutmaßlichen Chemiewaffen- und Militäreinrichtungen in Syrien militärisch nicht beteiligt. Die Bundesregierung bezeichnete sie jedoch als erforderlich und angemessen.

"Ohrfeige für die Bundesregierung"

Die Linken-Politiker Heike Hänsel und Alexander Neu bezeichneten das Gutachten als Ohrfeige für die Bundesregierung. Diese habe einen gravierenden Bruch des Völkerrechts unterstützt und trage damit zur Erosion dieses Regelwerks bei. Die Linke fordere als erste Konsequenz aus dem völkerrechtswidrigem Verhalten der Verbündeten Deutschlands den sofortigen Abzug der Bundeswehr aus der Region.

Heike Hänsel Die Linke im Bundestag Archiv 20.10.2011
Kritik am Vorgehen der Bundesregierung: die Linkenpolitikerin Heike HänselBild: imago

Die Bundesregierung dürfe außerdem nicht mit zweierlei Maß messen. Wer den Angriff auf Jugoslawien 1999 und die gewaltsame Abtrennung des südserbischen Staatsgebiets Kosovo durch die NATO-Staaten rechtfertige, aber die Sezession und den Anschluss der Krim an Russland als Annexion und Völkerrechtsbruch bezeichne, tue genau das. Auf diese Weise werde das Völkerrecht zum Diffamierungsinstrument reduziert.

Keine Rückendeckung durch die UN

Heikel ist das Gutachten für die Bundesregierung auch, weil sie gerade gegenüber US-Präsident Donald Trump stets die Bedeutung internationaler Vereinbarungen und Institutionen hervorhebt. Der Militärschlag erfolgte nun ohne Rückendeckung der UN, weil im Sicherheitsrat keine Einigkeit hergestellt werden konnte. Der Grünen-Außenexperte Omid Nouripour sagt, dass man dann eben die Generalversammlung hätte anrufen müssen. Im Sicherheitsrat sitzen nur 15 Staaten, der Vollversammlung gehören alle 193 UN-Mitgliedstaaten an. Das Gutachten zeige eindeutig, dass die Bundesregierung Recht gebrochen habe, sagte Nouripour. "Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung das auch öffentlich feststellt."

Außenminister Heiko Maas (SPD) wird am kommenden Montag und Dienstag die Vereinten Nationen in New York besuchen. Die Blockade-Situation im Sicherheitsrat und die Syrien-Intervention werden dort sicher Thema sein. Deutschland bewirbt sich einen Sitz im UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2019 und 2020. Die Entscheidung dazu fällt am 8. Juni.

cgn/sti (afp, dpa)