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Politik

Al-Baschir reist trotz Haftbefehls nach Amman

27. März 2017

Gegen Omar al-Baschir liegt ein Haftbefehl beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag unter anderem wegen Kriegsverbrechen vor. Dennoch reist Sudans Staatschef zum Gipfetreffen der Arabischen Liga nach Jordanien.

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Sudan Präsident Omar Hassan al-Bashi
Bild: picture-alliance/dpa/P. Dhil

Jordaniens König Abdullah habe darauf bestanden, dass Sudans Staatschef Omar al-Baschir an dem am Mittwoch beginnenden Gipfeltreffen der Arabischen Liga in der jordanischen Hauptstadt Amman teilnimmt, sagte der sudanesische Außenminister Ibrahim Ghandur der staatlichen Nachrichtenagentur Suna. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte Jordanien zuvor aufgefordert, al-Baschir die Einreise zu verweigern oder den Haftbefehl gegen ihn zu vollstrecken.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Gegen den Staatschef liegt beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermords in der westsudanesischen Bürgerkriegsregion Darfur vor. In dem Konflikt zwischen der Armee und mit ihr verbündeter Milizen auf der einen sowie Rebellengruppen auf der anderen Seite wurden nach UN-Angaben seit 2003 mehr als 300.000 Menschen getötet. Zweieinhalb Millionen Einwohner ergriffen die Flucht.

Seit Ausstellung des Haftbefehls reist al-Baschir in der Regel nur noch in Länder, die dem IStGH nicht angehören. Jordanien ist Mitglied des Strafgerichtshofs. 2015 war al-Baschir zu einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union nach Südafrika geflogen. Obwohl das Land ebenfalls Mitglied des Strafgerichtshofs ist, weigerte sich die südafrikanische Regierung aber, den Haftbefehl zu vollstrecken. Der IStGH hat für den 7. April eine Anhörung zu der Weigerung angesetzt.

IStGH in der Kritik

Die Regierung in Pretoria ist scharfer Kritiker des IStGH. Im Oktober hatte Südafrika dem UN-Generalsekretariat seinen Rückzug vom Haager Gericht mitgeteilt. Ende Februar vereitelte ein südafrikanisches Gericht die Pläne der Regierung. Südafrika und weitere afrikanische Staaten werfen dem internationalen Gericht eine einseitige Strafverfolgung von Kriegsverbrechen auf dem afrikanischen Kontinent vor. Tatsächlich behandelt der Großteil der Fälle des IStGH Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afrika.

cr/jj (afp, ap, kna)