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Viele Minijobber bekommen keinen Mindestlohn

30. Januar 2017

Fast die Hälfte der geringfügig Beschäftigten bekommt nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn für ihre Arbeit. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor.

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Symbolbild mindestlohn Gebäudereiniger
Bild: picture-alliance/dpa

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet über die Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Danach bekamen 2015 knapp die Hälfte der Minijobber weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten. Jeder Fünfte erhielt nicht einmal 5,50 Euro. Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt - mittlerweile beträgt er 8,84 Euro.

Extrem niedrige Stundenlöhne

"Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben", stellen die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert laut der Zeitung fest. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar "noch längst nicht flächendeckend angewendet". Teilweise würden sogar extrem niedrige Stundenlöhne bezahlt.

Für ihre Studie werteten die Forscher das "sozio-ökonomische Panel" und das "Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung" aus. Für den ersten Datensatz werden 27.000 Menschen jährlich zu ihrer Lebens- und Arbeitssituation befragt, für den zweiten 13.000.

Keine genauen Zahlen

Wie viele Minijobber genau nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten, ist laut der Studie unklar. Derzeit gibt es in Deutschland nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit knapp 7,4 Millionen geringfügig Beschäftigte, für knapp 4,8 Millionen davon handelt es sich um ihre Haupttätigkeit und keinen Nebenjob.

rk/ww (kna, afp, dpa)