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Streit um "Ehrensold" für Präsidenten außer Dienst

19. Februar 2012

Einem früheren Bundespräsidenten steht laut Gesetz eine Pension von 199.000 Euro jährlich zu. Ob auch Christian Wulff diese erhalten soll, ist aber strittig.

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Altbundespraesident Walter Scheel freut sich am Mittwoch, 8. Juli 2009 , ueber das Geburtsstaendchen, das ihm zu Ehren in Bad Krozimngen dargebracht wird. Der ehemalige Bundespraesident und Ehrenvorsitzende der FDP, Walter Scheel, feiert heute seinen 90. Geburtstag. Seit Anfang des Jahres lebt Walter Scheel in der suedbadischen Gemeinde. (AP Photo/Winfried Rothermel) --- Walter Scheel, former German President and honorary chairman of the German Liberal Party, FDP, smiles while a birthday song is given for him in Bad Krozingen, southern Germany, on Wednesday, July 8, 2009. Scheel turns today 90. (AP Photo/Winfried Rothermel)
Altbundespraesident Walter ScheelBild: dapd

Nach dem Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident ist eine Debatte um seinen lebenslangen sogenannten "Ehrensold" von knapp 200 000 Euro entbrannt. Der ehemalige Präsident Walter Scheel schaltete sich in die Diskussion ein und empfahl Wulff, auf die Altersbezüge für ausgeschiedene Staatsoberhäupter zu verzichten. "Ich wünsche mir, dass Christian Wulff als Bundespräsident außer Dienst klug genug ist und auf seinen Ehrensold verzichtet. Damit könnte er beim deutschen Volk verlorenes Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückgewinnen", sagte Scheel der "Bild am Sonntag".

Der inzwischen 92-jährige Scheel erhält wie seine Nachfolger Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Horst Köhler den "Ehrensold" von exakt 199.000 Euro im Jahr. Das Gesetz sieht die Fortzahlung der Bezüge des Präsidenten in Form eines "Ehrensolds" bei vorzeitigem Ausscheiden dann vor, wenn dies "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen" erfolgte.

Eine Frage der Interpretation

Das wird im Fall Wulff allerdings unterschiedlich interpretiert. So argumentiert etwa der frühere Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim, Wulff dürfe den "Ehrensold" nicht bekommen, weil er im Kern aus persönlichen und nicht politischen Gründen zurückgetreten sei.

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, Parteienkritiker und Autor des Buches "Volksparteien ohne Volk", aufgenommen am 10.06.2009 bei der Aufzeichnung des rbb-Kulturtalks "Im Palais" zum Thema "Die lügen doch alle... - Politiker und ihr Image" im Palais am Festungsgraben in Berlin-Mitte. Foto: Karlheinz Schindler +++(c) dpa - Report+++
Ist gegen einen "Ehrensold" für Wulff - der Verfassungsrechtler Hans Herbert von ArnimBild: picture-alliance/ZB

Dagegen verwies CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier darauf, dass Wulff seinen Rücktritt damit erklärt habe, ihm fehle die nötige öffentliche Unterstützung für seine Arbeit. Das - so Altmaier - sei eindeutig ein Hinweis darauf, dass es sich um einen Rücktritt aus politischen Gründen handele. Er habe deshalb auch keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass Wulff das Geld zustehe.

Auffällig ist: Wulff selbst hatte sich kurz nach seiner Präsidentenwahl 2010 kritisch gegenüber dem sogenannten "Ehrensold" geäußert. Abstriche bei dieser Pension seien sinnvoll hatte Wulff damals in einem Fernsehinterview erklärt - sicherlich nicht ahnend, dass er rund ein Jahr später selbst Gegenstand einer Debatte über den "Ehrensold" werden könnte.

haz/ml (rtr, dpa)