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Streit um drei Streifen

23. Oktober 2003
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Europas größter Sportartikelhersteller adidas-Salomon hat im Streit um sein Logo mit den drei Streifen eine Niederlage vor Gericht erlitten. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag in Luxemburg eine Klage gegen das niederländische Unternehmen Fitnessworld Trading zurück. Adidas könne nicht verhindern, dass die Firma weiterhin ihre Kleidungsstücke mit zwei Streifen bedruckt, urteilten die Richter des höchsten EU-Gerichts. Dieses ähnlich aussehende Logo diene nur der Verzierung, hieß es im Urteil. Es bestehe daher nicht die Gefahr, dass Käufer diese Sport- und Freizeitkleidung mit adidas-Produkten verwechseln könnten.