1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Streiks ohne Streikrecht bald Vergangenheit?

Cui Mu24. Juni 2014

In China gibt es kein Streikrecht. Gestreikt wird trotzdem. Das ungewöhnliche Urteil eines Schiedsgerichts in Xiamen markiert möglicherweise eine Wende im chinesischen Arbeitsrecht.

https://p.dw.com/p/1COM3
Streik in einer Schuhfabrik in Dongguan (Foto: DW)
Bild: Zhang Zhiru

Streiks sind in China an der Tagesordnung; Massendemonstrationen unzufriedener Arbeiter legen immer wieder Betriebe und ganze Stadtteile lahm, vor allem in den Fertigungs- und Zulieferzentren im Süden des Landes, wie im April in einer Sportschuhfabrik in Dongguan (s. Artikelbild). Ein Streikrecht gibt es allerdings nicht, es wurde 1982 abgeschafft.

Die Begründung von damals: Die Interessen der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates seien identisch. Die Arbeiter brauchten deshalb kein Streikrecht, um gegen eine Ausbeuterklasse protestieren zu können. "Seitdem ist die Rechtslage in China nicht eindeutig", sagt der Hamburger Experte für chinesisches Arbeitsrecht, Rolf Geffken. "Streiks befinden sich in einer Grauzone, sie sind weder geschützt noch ausdrücklich verboten."

Möglicherweise sind jetzt ein wenig mehr Konturen in diese Grauzone gekommen. Kürzlich fällte die "arbeitsrechtliche Schiedskommission" der südostchinesischen Hafenstadt Xiamen ein aufsehenerregendes Urteil: Sie bezeichnete eine Niederlegung der Arbeit als rechtmäßig. "Seit Jahrzehnten habe ich von keinem solchen Urteil gehört", kommentiert der chinesische Sozialwissenschaftler Liu Kaiming im Gespräch mit der Deutschen Welle.

"Keine schwere Verletzung der Betriebsordnung"

Ende Februar hatten Arbeiter des Mobiltelefon-Zulieferers Coactive Technologies in Xiamen im Streit um Kompensationszahlungen für eine Betriebsverlagerung die Arbeit niedergelegt. Anfang März entließ die Firma einige Arbeiter, die an dem Streik teilgenommen hatten. Begründung: schwere Verletzung der Betriebsordnung. Die entlassenen Arbeiter wehrten sich und der Fall landete bei der Schiedskommission. Der zentrale Streitpunkt lautete: Stellt die Niederlegung der Arbeit eine vorsätzliche Verletzung der Betriebsordnung dar?

China Nationaler Volkskongress, Große Halle des Volkes außen (Foto: Reuters)
Chinas Nationaler Volkskongress hat Streikrecht im Prinzip bereits verabschiedetBild: Reuters

"Nein", entschied die Schiedskommission. Und damit war auch die Entlassung der streikenden Arbeiter unrechtmäßig. Sozialwissenschaftler Liu Kaiming begrüßt dieses Urteil und wundert sich nur, dass es so lange gedauert hat. Liu weist darauf hin, dass Chinas Nationaler Volkskongress 2001 den UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert hat. In dem Pakt ist unter anderem das Streikrecht kodifiziert. Liu Kaiming weist darauf hin, dass dieses Urteil bislang ein Einzelfall sei. Außerdem habe die Schiedskommission nur bestätigt, dass diese Arbeitsniederlegung keine Ordnungsverletzung gewesen sei, "aber ein Streikrecht wurde nicht ausdrücklich bestätigt, das Wort 'Streik' taucht in dem Urteil nicht einmal auf", so Liu Kaiming.

"Echte Gewerkschaften würden von Unternehmen begrüßt"

Diese vorsichtige Einschätzung des Urteils von Xiamen teilt auch Arbeitsrechtler Geffken, der auch ausländische Unternehmen in China berät. Dieses Urteil bedeute nicht, dass ein Streikrecht jetzt landesweit anerkannt würde. Geffken erklärt, dass die Unternehmen in China einerseits natürlich hofften, dass die Arbeitskosten nicht steigen. Andererseits wünschten sich viele Unternehmen einen verlässlichen Rahmen für Arbeitskämpfe: "Viele Streiks in China haben das Merkmal, dass die Firmen keinen Ansprechpartner haben. Unternehmer wissen dann nicht, mit wem sie eigentlich verhandeln sollen."

Stahlarbeiter in China (Foto: Symbolbild China Industrie Produktion
Steigende Lohnkosten könnten Folge stärkerer Arbeitnehmerrechte seinBild: picture-alliance/dpa

Mit den offiziellen Gewerkschaften gewiss nicht. Denn es gibt zwar einen “Allchinesischen Gewerkschaftsbund”, aber er versteht sich eher als "Transmissionsriemen" der Kommunistischen Partei in die Betriebe hinein. “Die Arbeiter trauen sich nicht zu, mit offiziellen Gewerkschaftlern für ihre Interessen zu kämpfen. Gleichzeitig sind unabhängige Gewerkschaften nicht erlaubt.” Geffken hofft, dass das Urteil der Xiamener Schiedskommission Bewegung in diese Situation bringen könnte. Mit einer stärkeren Gewerkschaftsbewegung in China "würde das Ganze für alle Beteiligten berechenbarer", betont der Hamburger Arbeitsrechtler.