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Restitution in Bosnien

4. November 2010

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Restitution des Eigentums eines ehemaligen Militärangehörigen beschlossen. Dieser Präzedenzfall könnte das Land, das das Urteil umsetzen soll, in den Ruin treiben.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Außenansicht (Foto: DW)
Machtwort aus Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für MenschenrechteBild: DW/ Daphne Grathwohl

Der Hintergrund der Klage: im ehemaligen Jugoslawien konnten Ende der 1980er Jahre Wohnungen im Staatseigentum von den Mietern günstig erworben werden. Diese Praxis wurde in den Nachfolgestaaten nach und nach aufgehoben.

Durch die großen Flüchtlingswellen während der Kriege mussten viele Menschen ihre Immobilien zurücklassen. In diese sind dann andere Menschen einzogen oder sie wurden dort eingewiesen. Viele der Vorkriegseigentümer fordern nun seit Jahren ihre Wohnungen und Häuser zurück. Dieses Problem besteht in allen Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

Der pensionierte serbische Offizier Branimir Djokic hatte 1998 in Sarajewo einen Antrag auf Restitution seiner Wohnung gestellt. Dieser Antrag wurde zwei Jahre später von den bosnischen Behörden abgelehnt.

Eine Wohung von 16.000

Ein Schlüsselbund mit verschiedenen Schlüsseln vor hellem Hintergrund (Foto: dpa)
Wer bekommt den Wohnungsschlüssel?Bild: picture-alliance/dpa

Anfang Oktober hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein im Mai 2010 gefälltes Urteil bestätigt, nach dem Bosnien-Herzegowina Djokic, der vor dem Krieg Offizier der jugoslawischen Armee war, 65.000 Euro zahlen muss, weil ihm seine Eigentumswohnung in Sarajewo nicht zurückgegeben wurde.

Die Vertreterin von Bosnien-Herzegowina vor dem Gerichtshof in Straßburg, Monika Mijic, räumte ein, dass das Urteil nun endgültig sei. Der Gerichtshof habe einen letzten Widerspruch Anfang Oktober zurückgewiesen. Die Große Kammer des EGMR hat Mijic zufolge ihre Entscheidung nicht begründet, sondern lediglich den verklagten Staat über die Rechtskräftigkeit des Urteils unterrichtet.

Mijic sieht allerdings auch Fehler im Aufbau der Verteidigung Bosnien-Herzegowinas. Dort hätte betont werden müssen, dass die in Ex-Jugoslawien von Militärs bewohnten Wohnungen in Bosnien sozialschwachen Menschen zugeteilt worden seien. Mijic wirft den zuständigen Behörden in der Föderation vor, ihr nie einen Nachweis vorgelegt zu haben, aus dem hervorgehe, wer diese Wohnungen bezogen habe.

Im Urteil des Falles Djokic bestätigt der Gerichtshof, dass seine Wohnung eine von insgesamt 16.000 Wohnungen war, die jugoslawischen Militärangehörigen gehörten. Auf etwa 300 dieser Wohnungen erhebe der Verband der pensionierten Militärangehörigen in der bosnischen Serbenrepublik Anspruch, sagt der Vorsitzende dieses Verbandes Milorad Kutlesic.

Er fügte hinzu, mit dem Urteil sei nun auch der Weg auch für die übrigen Geschädigten geebnet. "Wir müssen nun alle Rechtsmittel in Bosnien-Herzegowina ausschöpfen. Dann können wir nach Straßburg gehen. Denn der EGMR wird keine Klage annehmen, bevor nicht alle Rechtsmittel im Lande ausgeschöpft sind."

Furcht vor Entschädigungsflut

Euroscheine fallen in ein schwarzes Loch (Fotomontage: DW)
Sarajewo fürchtet MillionenentschädigungenBild: DWMontage

Der Dachverband der bosniakischen Veteranenverbände lehnt dagegen das Urteil ab. Avdo Hebic, Mitglied des Verbandes behauptet, dem Gerichtshof in Straßburg seien falsche Papiere vorgelegt worden. Djokic habe den Antrag auf den Kauf der von ihm gemieteten Wohnung erst 20 Tage nach Ablauf der Frist für deren Erwerb abgegeben.

Gleichzeitig gibt es Vorwürfe aus den Reihen von Veteranen, dass die Wohnungen entgegen anderslautender Aussagen nicht an Sozialschwache vermietet seien. "Sehen Sie sich die Einwohnerstruktur an. Darunter werden Sie kaum einen Veteranen finden", sagt zum Beispiel der Veteran Dzevad Radzo.

Die Regierung der Föderation dementiert Behauptungen, nach denen diese Wohnungen von hohen Funktionären der Föderation bewohnt seien. Mustafa Mujezinovic, amtierender Premier der Föderation, hatte bereits nach dem vorläufigen Urteil des EGMR im August erklärt, man werde das Urteil nicht umsetzen, weil die Föderation bankrott gehen könnte, wenn alle übrigen fast 20.000 Wohnungen, die vor dem Krieg Eigentum von Serben waren, restituiert würden. Aktuell wollte sich Mujezinovic nicht äußern.

Djokic, der zurzeit in Serbien lebt, sagte den Medien, er erwarte, dass Bosnien-Herzegowina dem Urteil des EGMR nachkomme.

Autoren: Dragan Maksimovic / Mirjana Dikic

Redaktion: Fabian Schmidt