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Strafe für 90-jährigen Freier

9. November 2006
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Ein 90 Jahre alter Schwede, der mehrfach ein Bordell besucht hat, muss wegen illegalen Kaufs sexueller Dienste ein Bußgeld an den staatlichen "Fonds für Verbrechensopfer" zahlen. Wie der Sprecher der Polizei in Malmö, Lars Förstell, am Donnerstag bestätigte, hatten die Fahnder im Spätsommer ein als Solarium getarntes Freudenhaus im Zentrum der südschwedischen Stadt überwacht und sich dabei vor allem Autokennzeichen notiert. Bei einer Razzia konnten sie durch Abhören von Anrufbeantwortern und Nummernlisten in Handys auch rückwirkend Kunden identifizieren. Dabei kam heraus, dass der Senior binnen zwei Monaten drei Mal das Bordell aufgesucht hatte.

Da in dem skandinavischen Land seit 1999 jeder Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe steht, verfolgt die Polizei nur die Freier und etwaige Zuhälter, nicht aber Prostutierte. Der 90-Jährige war als einer von etwa 60 Kunden identifiziert worden. Zu ihnen gehörte auch ein damaliger Richter am Obersten Gerichtshof in Stockholm, der im Zusammenhang mit der Affäre sein Amt verlor. 22 der betroffenen Männer akzeptierten einen Bußgeldbescheid der Justizbehörden, dessen Höhe sich nach dem Einkommen und der Anzahl der Bordellbesuche richtete und bis zu 21.000 Kronen (2300 Euro) betrug. Wie viel der 90-Jährige bezahlen musste, blieb unklar.