1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Rechte des EU-Sonderausschusses

Julia Däumling12. Februar 2015

Ein Sonderausschuss der EU wird die Steuerdumping-Vorwürfe gegen Luxemburg und andere europäische Staaten untersuchen. Er hat aber deutlicher weniger rechtliche Befugnisse als ein Untersuchungsausschuss.

https://p.dw.com/p/1EZza
Frankreich Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg (Bild: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/P. Seeger

In der sogenannten Luxleaks-Affäre waren Steuerdeals mit Großkonzernen bekannt geworden, die die luxemburgische Regierung in der Amtszeit des heutigen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker geschlossen hatte. Die Unternehmen konnten so in großem Umfang Steuerzahlungen umgehen. Der Sonderausschuss ermittelt nun aber nicht nur gegen Luxemburg, sondern auch gegen andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Im Gegensatz zu einem Untersuchungsausschuss hat ein Sonderausschuss aber nicht das Recht, nationale Dokumente einzusehen oder Zeugen zu befragen. "Ein Sonderausschuss ist nichts anderes als ein ganz normaler Ausschuss", erklärt Klaus-Dieter Sohn, Jurist am Centrum für Europäische Politik in Freiburg. Er habe somit auch keine besonderen Befugnisse zu rechtlichen Ermittlungen.

Das Gremium hat ein Mandat von einem Jahr, das aber verlängert werden kann. Mit der Erteilung des Mandats durch das Plenum ist nun auch die genaue Aufgabe des Ausschusses geregelt. Sie kann später nicht neu verhandelt oder modifiziert werden. Die Zusammensetzung des Ausschusses erfolgt gemäß der Sitzverteilung im Parlament. Auch sie kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden. Wenn der Ausschuss sich eine Geschäftsordnung gegeben hat und ein Vorsitzender gewählt worden ist, beginnt die konkrete Arbeit. In Zusammenarbeit mit der EU-Kommission werde dann erarbeitet, was genau der Ausschuss erreichen soll, so Klaus-Dieter Sohn. Wie ein normaler Ausschuss kann auch ein Sonderausschuss dann Sachverständige einberufen und Gutachten beauftragen – an die Ermittlungsbefugnisse eines Untersuchungsausschusses reicht das aber nicht heran. Dessen Befugnisse zur Sichtung von Dokumenten und Vernehmung von Zeugen sind ähnlich denen eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag. Dieser kann, wie im Europäischen Parlament, mit einem Viertel aller Stimmen eingerichtet werden.

Aufklärung nicht nur im Sonderausschuss

Eine wichtigere Rolle als der Sonderausschuss wird bei der Aufarbeitung der Steuerdumping-Vorwürfe laut dem Juristen Sohn die EU-Kommission einnehmen. Sie werde mit den Finanzministerien der Länder zusammenarbeiten und so vermutlich Zugriff auf Dokumente haben, die der Sonderausschuss nicht erhalten wird. Vielleicht werde der Ausschuss dann an den Prüfungen beteiligt. Viel eher werde er aber die Rolle eines kritischen Begleiters einnehmen, meint Sohn. Eine Aufgabe, die er aber dennoch für wichtig hält. Die eigentliche Funktion des Ausschusses werde demnach sein, die Brisanz des Themas in der Öffentlichkeit zu zeigen und es dem Parlament zu ermöglichen, einheitliche Aussagen zu treffen. Eine konkrete Folge werden die Ergebnisse des Ausschusses ohnehin nicht haben; er kann lediglich Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aussprechen.