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Stichwort: Verfassungsänderung

Frank Gazon29. Mai 2009

Seit ihrer Verabschiedung vor 60 Jahren wurde die deutsche Verfassung rund 60 Mal verändert. Geschah dies immer zu Recht?

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Deutsche Politiker machen zu viele Schulden! Das war in der jüngeren Vergangenheit so und hat auch in der Gegenwart bestand. Inzwischen hat der Bund mehr als 1500 Milliarden Euro Schulden aufgetürmt. Doch in Zukunft will sich der Staat per Verfassungsänderung Selbstbeschränkung auferlegen. Dazu wird in Artikel 109 des Grundgesetzes für die Haushalte von Bund und Ländern der Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts festgeschrieben. Diese so genannte Schuldenbremse soll im Prinzip ab 2011 gelten. Der Bund hat aber eine Übergangsfrist bis 2016, die Länder bis 2020. Doch durfte für dieses Ziel das Grundgesetz geändert werden?

Das Grundgesetz als Verfassung des Bundes kann nur durch ein den Verfassungstext ausdrücklich änderndes Gesetz verändert werden. Dazu braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Alle Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in Länder oder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ändern sollen, sind verboten. Außerdem sind Änderungen der Artikel 1 hier geht es um die Menschenwürde und Artikel 20, der sich dem Staatsaufbau widmet unwiderruflich durch Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes verboten.

Professor Dieter Grimm, Bundesverfassungsrichter a.D., hat sich bereits vor zwei Jahren vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl von Grundgesetzänderungen sehr kritisch mit dem Thema Verfassungsänderungen auseinandergesetzt. In einem Interview äußerte er sinngemäß folgende Bedenken und Forderungen an eine funktionierende Verfassung:

In der Verfassung werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Politik ihre Aufgaben erfüllt. Sie formuliert exakt die Anforderungen, welche die Legitimität politischer Entscheidungen sichern sollen. Die Prinzipien und Verfahren für politische Entscheidungen und diese Entscheidungen selbst werden durch die Verfassung klar voneinander getrennt. Von dieser Ebenendifferenzierung, wie es Verfassungsrechtler nennen, lebt die Verfassung. Wird die Differenz eingeebnet, verliert die Verfassung ihren Sinn.

Gelingen kann das Projekt Verfassung nur, wenn die Politik die Bedingungen ihres Handelns nicht nach Belieben ihren jeweiligen politischen Interessen anpassen darf. Das bedeutet, die Verfassung ist der vorgegebene Rahmen, in dem sich Politik zu vollziehen hat. Demokratische Politik ist Politik im Auftrag des Volkes, und die Bedingungen, unter denen der Auftrag erteilt wird, stehen in der Verfassung. Deswegen wird die verfassungsgebende Gewalt dem Volk zugeschrieben und in der Regel auch unter Einschaltung des Volkes ausgeübt.

Doch die Differenz zwischen Verfassungsänderungen und alltäglichen politischen Entscheidungen schrumpft. Denn in Deutschland sind es dieselben Akteure, die das politische Tagesgeschäft betreiben, die auch Verfassungsänderungen in der Hand haben. Außerdem ist es dasselbe Verfahren, in dem die alltäglichen politischen Entscheidungen getroffen werden, das auch für Verfassungsänderungen gilt. Verfassungsänderungen werden nach dem Muster des Vermittlungsausschusses vorbereitet. Die Interessen der Parteien oder Landes- und Bundesinteressen werden zu Kompromisspaketen geschnürt, in denen jede Seite so viel wie möglich von ihren politischen Vorstellungen unterzubringen versucht. Die Differenz zwischen Verfassung einerseits, Gesetz und Verordnung andererseits wird eingeebnet. Politikwechsel können nicht mehr ohne Verfassungsänderung stattfinden.

Darüber hinaus verhindert häufig das Eigeninteresse der politischen Parteien, dass eine Verfassungsänderung Probleme nachhaltig in den Griff bekommt. Das sind diejenigen Probleme, die die Parteien selbst aufwerfen, deren effektive Lösung ihnen aber unwillkommen ist wie zum Beispiel die Parteienfinanzierung. Es gibt wenig Verfassungsbestimmungen, die so häufig unterlaufen werden. In Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es sinngemäß: Sobald das deutsche Volk seine Einheit und Freiheit wiedererlangt hat, wird es sich eine neue Verfassung geben. Dieser Zeitpunkt war 1990 gekommen!

Autor: Frank Gazon
Redaktion: Wim Abbink