1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Umstrittene Form des Freiheitsentzuges

17. Dezember 2009

Die Sicherungsverwahrung ist eine spezielle Art des Freiheitsentzugs. Kritiker sagen, hiermit würden rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt.

https://p.dw.com/p/L6hP
Ein Justizbeamter verschliesst eine Zellentür. (Foto: AP)
Bild: AP

Nicht um Schuld und Sühne geht es bei der Sicherheitsverwahrung. Die Allgemeinheit soll mit diesem Mittel vor besonders gefährlichen Straftätern geschützt werden, auch nachdem sie ihre Haftstrafe abgesessen haben. Der Täter bleibt auf unbestimmte Zeit im Gefängnis. Alle zwei Jahre muss sein Zustand von psychiatrischen Gutachtern überprüft werden.

Aber welche Kriterien können bestimmen, ob der Inhaftierte in Freiheit wirklich erneut ein schweres Verbrechen begehen würde? Für Stefan Braum, Rechtswissenschaftler an der Universität Luxemburg, ist das eines der großen Probleme der Sicherungsverwahrung: "Es geht gar nicht mehr unbedingt um die eigentliche Straftat. Denn hier werden auch Aspekte aus dem Leben des Straftäters berücksichtigt, die nichts mit dieser Tat zu tun haben." Hinzu kommt in den Augen vieler Kritiker, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung bei der Sicherungsverwahrung auf den Kopf gestellt wird. Denn eine Sicherungsverwahrung kann nur dann ausgesetzt werden, wenn in Gutachten belegt wird, dass keine Gefahr mehr vom Täter ausgeht.

Immer strengere Gesetze

Im November 1997 beschloss der Bundestag das erste Mal, die Möglichkeiten der Sicherungsverwahrung zu erweitern. Einige Monate später trat ein Gesetz in Kraft, dass die damalige Höchstdauer von zehn Jahren strich. Von nun an konnten Inhaftierte also lebenslang einer Sicherungsverwahrung unterzogen werden.

Rechtsexperte Stefan Meier sieht dies als durchaus verständlichen Reflex der Politik, die damals unter einem erheblichen öffentlichen Druck stand. "Die Bevölkerung war zu diesem Zeitpunkt extrem aufgebracht über einige dramatische Medienberichte von sexuellem Missbrauch.“ Juristisch sieht der Rechtsexperte die Entscheidung jedoch äußerst skeptisch, denn sie sei in keiner Weise in Einklang zu bringen mit dem Grundsatz der Resozialisierung: "Der besagt nämlich, dass dem Straftäter eine Perspektive aufgezeigt werden muss, ein Weg zurück in die Gesellschaft zu finden. Die unbeschränkte Sicherungsverwahrung vereitelt aber genau diesen Versuch.“

Trotzdem folgten auch in den Jahren danach weitere Verschärfungen der Sicherungsverwahrung: 2002 wurde es den Gerichten möglich, sich eine Sicherungsverwahrung im Strafurteil vorzubehalten und später darüber zu entscheiden. Bis dahin konnte diese nur im Urteil selbst angeordnet werden. Auch der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder sprach sich zu jener Zeit eindeutig für die weiteren Verschärfungen aus. In einem Bildzeitungsinterview forderte er: "Wegsperren – und zwar für immer!“

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Noch einen Schritt weiter gingen die Bundesländer Bayern und Baden Württemberg. Sie forderten, Straftäter auch nachträglich in Sicherungsverwahrung nehmen zu können, selbst wenn im ursprünglichen Strafurteil kein solcher Vorbehalt geäußert wurde. Die Länder verabschiedeten daraufhin eigene Gesetze, welche ein solches Vorgehen ermöglichten. 2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Maßnahmen für verfassungswidrig – jedoch nicht aufgrund des Inhalts, sondern wegen institutioneller Bedenken. Sie sahen nicht die Länder, sondern den Bund hierfür zuständig. Inhaltlich argumentierte das Gericht, dass die Sicherungsverwahrung keine Strafe im üblichen Sinne, sondern eine Schutzmaßnahme sei. Deshalb könne sie – im Gegensatz zur sonstigen Rechtssprechung – auch rückwirkend beschlossen werden. So trat im Juli desselben Jahres das höchst umstrittene "Gesetz für Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung“ in Kraft.

Eine letzte Verschärfung der Sicherungsverwahrung fand im Juni 2008 statt. Sie weitete die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch auf straftätige Jugendliche aus.

Autor: Jan-Philipp Scholz
Redaktion: Hartmut Lüning