1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Patientenverfügung

25. Juni 2008

Jeder kann selbst bestimmen, wie und wann er medizinisch behandelt wird. Zum Beispiel in Form einer schriftlichen Patientenverfügung. Doch in Deutschland gilt die nicht immer.

https://p.dw.com/p/EQfe

Eine Patientenverfügung soll die Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen bis zum Lebensende sichern. In der schriftlichen Erklärung, die auch Patiententestament genannt wird, kann eine Person festlegen, wie sie bei einer sehr schweren Erkrankung oder nach einem Unfall behandelt werden will, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern kann. Das ist etwa bei Komapatienten oder Demenzkranken wichtig.

In der Patientenverfügung kann auch eine Vertrauensperson benannt werden, ein sogenannter Gesundheits- oder Vorsorgebevollmächtigter. Diese Person, in der Regel ein naher Angehöriger oder Freund, kann dann im Sinne des Patienten über die weitere Behandlung entscheiden.

Rund neun Millionen Menschen haben Schätzungen zufolge eine Patientenverfügung verfasst. Seit 2003 gibt es jedoch wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs Unsicherheit über die bindende Wirkung einer Verfügung. Das Gericht entschied, dass ein Vormundschaftsgericht hinzugezogen werden müsse, wenn Vertrauensperson und Arzt unterschiedlicher Meinung sind. Außerdem dürfe dem Wunsch, lebensverlängernde Maßnahmen abzustellen, nur entsprochen werden, wenn ein Patient bereits todgeweiht ist. (epd)